Neuordnung des Tierzuchtrechtes auf Bundesebene

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett in Berlin den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Tierzuchtrechtes beschlossen. Ziel der Neuordnung ist das Einvernehmen des deutschen Tierzuchtrechtes mit den geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen. Zum 1. November tritt die neue EU-Tierzuchtverordnung für alle Mitgliedstaaten in Kraft, an die das deutsche Tierzuchtrecht angepasst werden muss.
Folgende Veränderungen in der EU-Tierzuchtverordnung müssen demnach auch im deutschen Tierzuchtrecht neu angepasst werden:
  • Vorgegebene Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen
  • Trennung der Anerkennung von Zuchtverbänden und der Genehmigung von Zuchtprogrammen in separate Vorgänge
  • Zweckbestimmung des Gesetzes
  • Aufnahme neuer Verordnungsermächtigungen (Bsp. Amtliche Kontrollen oder die Höhe der Bußgelder bei rechtsverstößen)

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) bewertet die geplante Novelle des Tierzuchtrechtes grundsätzlich positiv, sieht aber Nachbesserungsbedarf in der europäischen Gleichbehandlung. Da die Rinder- und Schweinezuchtunternehmen und Besamungsstationen weltweit vernetzt sind, bedarf es einer Gleichschaltung der Vorgaben mit den anderen EU-Ländern. Deutsche Zuchtverbände, Besamungsstationen oder Rechenzentren dürfen durch nationale Regelungen gegenüber ausländischen Unternehmen nicht benachteiligt werden.
Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mitte Oktober geplant.
Quelle: AgE