Neue Rettungsbeihilfe für sächsische Milcherzeuger

Das sächsische Kabinett hat zwei neue Förderrichtlinien verabschiedet, mit deren Hilfe Sachsen die von der Europäischen Union und dem Bund aufgelegten Hilfsprogramme für Milchviehbetriebe ergänzen will. 
  • Über die Richtlinie „Rettungsbeihilfen“ sollen künftig Betriebe unterstützt werden, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit akutem Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. In diesen Fällen kann die Sächsische Aufbaubank öffentliche Darlehen oder Landesbürgschaften als Rettungsbeihilfen oder als vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen gewähren. Die Rettungsbeihilfen haben eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Im Einzelfall können Bürgschaften von bis zu 80 % bei einer Darlehenshöhe von maximal 1,5 Mio. Euro ausgereicht werden. Bei vorübergehenden Umstrukturierungsbeihilfen mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten sind Darlehen bis 500.000 Euro oder Bürgschaften bis zu 400.000 Euro möglich. Die Fördermaßnahme sei nicht befristet.
  • Die zweite, befristete Richtlinie wurde für ein Programm zur Stilllegung der Milchproduktion einzelner Betriebe beschlossen. Für diese Ausstiegsprämie sollen in 2017 und 2018 dazu bis zu 3,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind im Rahmen der Richtlinie „Stilllegung Milchproduktion“ Beihilfen an Haupterwerbsbetriebe mit 20 und mehr Milchkühen in Höhe von 500 Euro pro Kuh als einmalige Zahlung für die endgültige, vollständige und unwiderrufliche Aufgabe der Milchproduktion. Je Betrieb können max. 30.000 Euro gezahlt werden. Diese Richtline muss jedoch zunächst noch von der Europäischen Union genehmigt werden.

  • Über die Richtlinie „Rettungsbeihilfen“ sollen künftig Betriebe unterstützt werden, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit akutem Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. In diesen Fällen kann die Sächsische Aufbaubank öffentliche Darlehen oder Landesbürgschaften als Rettungsbeihilfen oder als vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen gewähren. Die Rettungsbeihilfen haben eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Im Einzelfall können Bürgschaften von bis zu 80 % bei einer Darlehenshöhe von maximal 1,5 Mio. Euro ausgereicht werden. Bei vorübergehenden Umstrukturierungsbeihilfen mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten sind Darlehen bis 500.000 Euro oder Bürgschaften bis zu 400.000 Euro möglich. Die Fördermaßnahme sei nicht befristet.
  • Die zweite, befristete Richtlinie wurde für ein Programm zur Stilllegung der Milchproduktion einzelner Betriebe beschlossen. Für diese Ausstiegsprämie sollen in 2017 und 2018 dazu bis zu 3,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind im Rahmen der Richtlinie „Stilllegung Milchproduktion“ Beihilfen an Haupterwerbsbetriebe mit 20 und mehr Milchkühen in Höhe von 500 Euro pro Kuh als einmalige Zahlung für die endgültige, vollständige und unwiderrufliche Aufgabe der Milchproduktion. Je Betrieb können max. 30.000 Euro gezahlt werden. Diese Richtline muss jedoch zunächst noch von der Europäischen Union genehmigt werden.

(AgE)