Neue Regelungen zur Dünge-VO frühestens im Sommer

Die Novelle der Düngeverordnung liegt dem Bundeskanzleramt zur Prüfung vor. Landwirte müssen sich auf Verschärfungen einstellen.  Am 10. März wird der Agrarausschuss des Bundesrates über die Verordnung beraten. Der Bundesrat soll die Verordnung am 31. März verabschieden. Danach wird die Novelle zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet, ebenso das Düngegesetz, welches die Grundlage für die Düngeverordnung bildet. Dieses Gesetz wird wohl am 10. März verabschiedet. „Frühestens im Sommer gelten dann die neuen Düngeregeln“, sagte Stefan Hübsch vom BMEL bei den K+S Unternehmergesprächen in Münster.
Fester Bestandteil im neuen Gesetz wird die Pflicht zur Stromstoffbilanz. Dazu muss das BMEL bis Sommer eine Verordnung erstellen.
Ab 2018 müssen alle Betriebe mit mehr als 2,5 GV/ha, Betriebe mit mehr als 50 GV sowie generell alle, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, eine Stromstoffbilanz erstellen. Zudem müssen die Länder Maßnahmen in Gebieten erlassen, die besonders mit Nitrat und Phosphat belastet sind, um die Überschüsse in den Griff zu bekommen. Dazu werden die Länderermächtigungen ausgeweitet. Ab 2020 wird eine Harnstoffdüngung nur noch mit Ureasehemmstoffen erlaubt sein.
Quelle: agrarzeitung.de