Mehr tiergerechte Ställe

Seit dem 1. Januar 2014 wird die Förderung für Agrar-Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei einem Stallneubau muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Wer nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden will, muss neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen.