Landwirtschaft: Mindestlohn ab 2015

Möglicherweise gilt für die Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Referenten des Bundesarbeitsministeriums haben einen Entwurf ausgearbeitet, der am 2. April vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Nach dem Tarifautonomie-Stärkungs-Gesetz" sollen Tarifverträge ab 2015 nur dann gelten, wenn
  • die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegeetz aufgenommen worden ist und
  • die Regelungen der Branche vom Bundesarbeitsministerium durch eine Rechtsverordnungs als allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Voraussetzung dafür ist aber ein bundesweiter Tarifvertrag, den es für die Landwirtschaft bisher nicht gibt. Es gibt lediglich eine Empfehlung der Dachverbände (Deutsche Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverbände GLFA, Industrieverband Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU), die regional in die Tarifverträge einfließt.
  • die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegeetz aufgenommen worden ist und
  • die Regelungen der Branche vom Bundesarbeitsministerium durch eine Rechtsverordnungs als allgemeinverbindlich erklärt worden sind.

Um einem Mindestlohn schon ab 2015 zu entgehen, müssten GLFA und IG BAU rasch einen bundesweit gültigen Tarifvertrag mit Laufzeit bis Ende Dezember 2016 schließen. Ab Januar 2017 gilt in jedem Fall der Mindestlohn von 8,50 Euro. Die bisherigen Empfehlungen sehen eine stufenweise Lohnerhöhung von 7,00 Euro auf 8,50 Euro bis 2017 vor.
AgE