FrieslandCampina: Bei besonderen Umständen entscheiden die Vertreter jetzt mit

FrieslandCampina hat die Milchgeldordnung geändert: Um im Falle außergewöhnlicher Umstände" vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, muss sich der Vorstand nun den Beschluss des Mitgliederrates einholen. Bisher musste dieser lediglich gehört werden. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise ein plötzlich stark steigendes Milchangebot, Exportbeschränkungen, Tierkrankheiten und extreme Witterungsbedingungen, die dafür sorgen, dass die Milch nicht angenommen bzw. verarbeitet werden kann.
Quelle: FrieslandCampina