Neuseeland

Fonterra: Monopolstellung eingeschränkt

Der neuseeländische Milchmarkt soll nun endgültig neu geregelt werden. Nach dem nun erlassenen Milchindustrie-Restrukturierungsgesetz“ muss das genossenschaftliche Molkereiunternehmen Fonterra aufgrund seiner bisherigen Monopolstellung rund 5 % seiner erfassten Milchmenge zu einem festgelegten Preis an andere Verarbeiter abgeben. Diese Maßnahme und strengere Publikationspflichten zur Milchpreisgestaltung sollen ab dem 1. Juni 2013 den Wettbewerb am neuseeländischen Markt fördern.
Trotz der Eingriffe in das operative Geschäft, zeigte sich Fonterra mit dem Ergebnis der Gesetzesnovellierung weitgehend zufrieden. Dazu dürfte beitragen, dass der Zugriff größerer Verarbeiter auf die Fonterramilch auf drei Jahre begrenzt wurde. Besonders begrüßt wurde die Regelung, dass Wettbewerber in den Monaten mit dem saisonal höchsten Rohstoffaufkommen Mindestmengen abnehmen müssen.