EU-Parlament will Antibiotika-Einsatz reduzieren

Das EU-Parlament will Resistenzbildungen bei Bakterien bekämpfen und hat sich deshalb dafür ausgesprochen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern. Das Parlament folgte damit der Vorlage des Umweltausschusses, die unter anderem ein Verbot der kollektiven vorbeugenden Antibiotikabehandlung bei Tieren vorsieht. „Der Kampf gegen die Antibiotikaresistenz muss in landwirtschaftlichen Betrieben beginnen“, erklärte die Berichterstatterin Françoise Grossetête. Allerdings dürfe man nicht die den Tierärzten zur Verfügung stehenden therapeutischen Mittel einschränken. Die Vorschriften dienten auch dazu, die Arbeit der Veterinäre zu erleichtern. Die Französin bezeichnete es als „absolut notwendig“, Forschung und Innovation in diesem Bereich zu fördern. Die Abgeordneten betonen, antimikrobielle Tierarzneimittel dürften unter keinen Umständen verwendet werden, um die Nichteinhaltung des Grundsatzes der guten Tierhaltungspraxis auszugleichen. Der vorbeugende Einsatz antimikrobieller Mittel müsse auf einzelne Tiere beschränkt werden und erfordere die Verschreibung durch einen Tierarzt. Der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung soll nur in begründeten Ausnahmesituationen und nach Sondergenehmigung der entsprechenden nationalen Behörde erlaubt werden. Grossetête erhielt den Auftrag, Verhandlungen mit dem Rat einzuleiten, um einen politischen Kompromiss in Erster Lesung zu erreichen. Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) halten ein Verbot des prophylaktischen Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung hingegen für überzogen. „Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang mit antimikrobiellen Wirkstoffen“, betonte COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA, Martin Häusling, betonte, für die meisten Krankheiten gebe es Alternativen zu Antibiotika. Er begrüßte, dass sich das Parlament dafür ausgesprochen habe, homöopathischen Tierarzneimitteln keine erschwerten Anwendungsbedingungen aufzuerlegen. (AGE)