Die bezuschusste Lagerhaltung von Milchprodukten hat begonnen

Die nach dem russischen Einfuhrstopp beschlossenen Stützungsmaßnahmen für den Milchmarkt in der Europäischen Union sind angelaufen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilte gestern (16.09.) mit, das in der Woche bis zum 14. September in Deutschland 90 t Butter für die bezuschusste Lagerhaltung angemeldet worden sind.
Größer fiel das Interesse an den Beihilfen für die marktentlastende Zwischenlagerung von Magermilchpulver aus, hier wurden insgesamt 500 t beantragt. Dagegen wurde bisher laut BLE noch kein Käse temporär vom Markt genommen.

Fixe Beihilfesätze für die Lagerhaltung

Am 4. September 2014 hatte der zuständige Verwaltungsausschuss in Brüssel die Beihilfen für die private Lagerhaltung für bestimmte Milchprodukte als Antwort auf die russischen Einfuhrbeschränkungen beschlossen.
  • Für Butter wurde ein fixer Beihilfesatz von 18,93 Euro/t zuzüglich 0,28 Euro pro Tonne und Tag festgelegt. Die Lagerung darf sich über einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen erstrecken.
  • Für Magermilchpulver beläuft sich der festgelegte Fixkostensatz auf 8,86 Euro/t sowie auf 0,16 Euro pro Tonne und Tag, ebenfalls für einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen.
  • Für Käse wurde, im Unterschied zu Butter und Magermilchpulver, die Obergrenze für die EU-weite Einlagerungsmenge auf 150.000 t für einen Zeitraum von 60 bis 210 Tagen gedeckelt. Die Beihilfesätze wurden auf 15,57 Euro/t an Fixkosten zuzüglich 0,40 Euro pro Tonne und Tag festgelegt.

(AgE)

  • Für Butter wurde ein fixer Beihilfesatz von 18,93 Euro/t zuzüglich 0,28 Euro pro Tonne und Tag festgelegt. Die Lagerung darf sich über einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen erstrecken.
  • Für Magermilchpulver beläuft sich der festgelegte Fixkostensatz auf 8,86 Euro/t sowie auf 0,16 Euro pro Tonne und Tag, ebenfalls für einen Zeitraum von 90 bis 210 Tagen.
  • Für Käse wurde, im Unterschied zu Butter und Magermilchpulver, die Obergrenze für die EU-weite Einlagerungsmenge auf 150.000 t für einen Zeitraum von 60 bis 210 Tagen gedeckelt. Die Beihilfesätze wurden auf 15,57 Euro/t an Fixkosten zuzüglich 0,40 Euro pro Tonne und Tag festgelegt.