Blauzungenvirus in Rheinland-Pfalz

Das Landesuntersuchungsamt hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Deutschland im Jahr 2020. Das seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Wiederkäuerarten dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, z. B. wenn die Tiere nachweislich geimpft sind.
Quelle: animal health online


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