BHV1-VO: Novelle passiert Bundesrat

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Herpesvirusinfektion Typ 1 (BHV1) werden an den derzeitig erreichten Sanierungsfortschritt angepasst. Der Bundesrat stimmte der Zweiten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung allerdings unter der Maßgabe einiger Änderungen bzw. Präzisierungen zu. Gemäß der Novelle werden zukünftig alle Rinder eines von BHV1 betroffenen Viehbestandes gegen die Erkrankung geimpft, wenn die Reagenten nicht unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden. Durch diese Verfahrensweise sollen Verschleppungen des Virus weiter minimiert werden. Bislang wurden in solchen Fällen lediglich die Reagenten geimpft. Grundsätzlich sind die Tierhalter laut der Novelle verpflichtet, Reagenten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen. Möglich ist nach Angaben des Ministeriums auch die Anordnung der Tötung von Reagenten. In anerkannten BHV1-freien Regionen - Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin -, wo nicht mehr geimpft werden darf, besteht schon jetzt die Option, die Tötung ansteckungsverdächtiger Rinder zu veranlassen. Außerdem können die Behörden zukünftig ein Belegungsverbot anordnen. Aufgrund des Sanierungsfortschritts wird im Hinblick auf die Anerkennung eines Rinderbestandes als BHV1-frei nur noch eine einmalige Untersuchung - anstatt wie bisher eine zweimalige im Abstand von 60 Tagen - als Voraussetzung verlangt. Gestrichen wird die Regelung, zur Aufhebung eines Verdachtsfalls statt einer Untersuchung alternativ alle Rinder zu impfen. Stattdessen ist der Novelle zufolge künftig immer auch eine blutserologische Untersuchung erforderlich. AgE