Düngeverordnung

Ausnahme für Grünland-Düngung soll voraussichtlich bestehen bleiben

Bis Ende 2013 dürfen Rinder haltende Betriebe auf intensiv genutztem Grünland unter bestimmten Bedingungen statt 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bis zu 230 kg N pro Hektar ausbringen. Damit diese Ausnahmeregelung auch über das Jahr 2013 hinaus gilt, bemüht sich die Bundesregierung derzeit um eine Verlängerung der bestehenden Degorationsregelung. Dazu hat sie nach Informationen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsminiseriums Peter Bleser Kontakt mit der Europäischen Kommission aufgenommen.
Nach Blesers Aussage erhielten im Jahr 2011 bundesweit 1.067 Betriebe eine Ausnahmegenehmigung, die jährlich neu beantragt werden muss. Die Betriebe lagen vorwiegend in den Regionen Nord- und Westniedersachsen, Niederrhein, Bergisches Land, Sauerland, Allgäu, bayerisches Alpenvorland sowie Niederbayern.