Antragsschluss für nächsten Milchbörsentermin am 3. Juni

Am 1. Juli findet an den Milchquotenübertragungsstellen der nächste Handelstermin statt. Letzte Frist für die Einreichung ist Montag, der 3. Juni. An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen der Milchquotenübertragungsstelle vorliegen.

Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle. Quotenverkäufer sollten sich frühzeitig an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwendig ist.
Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Als Sicherheitsleistung sind eine Bankbürgschaft oder eine Vorabüberweisung möglich. Beide Varianten müssen mindestens den Betrag umfassen, der sich aus der nachgefragten Menge und dem Gebotspreis zusammensetzt. Nähere Hinweise zur Vorabüberweisung enthalten das Antragsformblatt und das dazugehörige Merkblatt. Da nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, werden vor allem die Nachfrager gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren.