90.000 € Bußgeld für Bongrain

Wegen falscher Angaben bei der Anmeldung des Erwerbs der Anteilsmehrheit an der Molkerei Söbbeke GmbH im Jahr 2011 wurde vom Bundeskartellamt gegen die Bongrain Europe SAS - zugehörig zur Savencia-Gruppe - ein Bußgeld von 90.000 € verhängt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte am vergangenen Donnerstag (07.01) in Bonn, dass beim Kartellamt angemeldete Fusionsvorhaben die Unternehmen dazu verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Bei unrichtigen Angaben könnten Bußgelder verhängt und Zusammenschlüsse wieder aufgelöst werden.
Die Bongrain Europe SAS hatte die Absatzmengen sowohl der Andechser Molkerei Scheitz GmbH, als auch der Molkerei Söbbeke GmbH im Bereich Biojoghurt zu niedrig angegeben. Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an die Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußerte. Der Zusammenschluss hatte dem Bundeskartellamt zufolge auf mehreren Märkten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geführt. (AgE)