Haltungsverordnung für Milchkühe

Tierschützer fordern mehr Vorgaben in Kuhställen

Der Deutsche Tierschutzbund weitet sein Label "Für mehr Tierschutz" auf Milchkühe aus und hat nun die Richtlinien veröffentlicht, die Viehhalter dafür einhalten müssen. Die Welttierschutzgesellschaft übergab in knapp 250.000 Petitionsunterschriften für eine eigene Haltungsverordnung für Milchkühe.

Nach Schweinen und Legehennen sollen künftig auch Milchkühe von verbesserten Haltungsbedingungen profitieren, die das Label Für mehr Tierschutz" des Deutschen Tierschutzbundes verspricht. Die Organisation hat nun die Richtlinien veröffentlicht, die von Milchbauern erfüllt werden müssen.
Das zweistufige Programm will nach eigenen Angaben die Lücke fehlender gesetzlicher Bestimmungen zur Haltung von Milchkühen füllen und stellt dazu unter anderem verbindliche Forderungen hinsichtlich des Platzangebots. Unterschieden wird zwischen einer Einstiegsstufe und einer Premiumstufe. Mit der Einstiegsstufe sollen Verbesserungen für eine möglichst große Anzahl an Tieren erreicht werden. In der Premiumstufe werden die Haltungsbedingungen durch Außenklimabereiche bzw. ein nochmals erweitertes Platzangebot weiter optimiert. Diese Haltungsbedingungen entsprechen den arteigenen Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Tiere in noch größerem Umfang.

Unabhängige Kontrollen

Zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzlabels plant der Deutsche Tierschutzbundeigene, unangekündigte Kontrollen in unregelmäßigen Abständen bei allen Systemteilnehmern durchzuführen.
Konkrete Vorgaben finden sich u.a. zum Enthornen der Kälber, zur Gestaltung der Laufflächen und der Liegeboxen, zum Stallklima, zur Unterbringung hochtragender Kühe (inkl. Abkalbung) und zur Fütterung.  Zudem muss sich der Betrieb der Milchleistungsprüfung anschließen, gleiches gilt für QM-Milch und ein Bestandsbetreuungsvertrag mit einem Tierarzt abschließen.
In der Premiumstufe des Labels müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben.
Vorgeschrieben ist auch die Erfassung tierbezogener Indikatoren, zum Beispiel das Vorkommen von Euterentzündungen oder Verhaltensparameter, da mit deren Hilfe auf den Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand und auf das Wohlbefinden der Tiere zurückgeschlossen werden. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung sichergestellt und dokumentiert werden, dass die Kuh nicht trächtig ist. Die Schlachtung von trächtigen Kühen (egal in welchem Stadium) ist verboten.
Milcherzeuger, die ihre Kühe in Anbindung halten sind ebenso von dem Programm ausgeschlossen, wie Erzeuger, die mehr als 600 Kühe melken.
Den kompletten Richtlinien-Katalog können Sie hier downloaden

Knapp 250.000 Unterschriften für eine Haltungsverordnung für Milchkühe

Petitionsuebergabe

(Bildquelle: Elite Magazin)

VertreterInnen der Welttierschutzgesellschaft sowie die Schauspielerin und langjährige Unterstützerin Susanne Uhlen haben im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth knapp 250.000 Petitionsunterschriften für eine eigene Haltungsverordnung für Milchkühe in Deutschland übergeben.
Die Welttierschutzgesellschaft will eine haltungsverordnung gesetzlich verankern (für Hühner und Schweine gibt eine Haltungsverordnung). „Die hohe Zahl der Unterstützer ist eine eindeutige Aufforderung der VerbraucherInnen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt endlich auch die Haltung von Milchkühen in gesetzlichen Mindeststandards zu normieren“ betonte Katharina Kohn, stellvertretende Geschäftsführerin der Welttierschutzgesellschaft, im Rahmen der offiziellen Petitionsübergabe am 12. Dezember 2016 im BMEL.

BMEL plant keine gesetzlich geregelten Mindeststandards

Die Parlamentarische Staatssekretärin stimmte in vielen Punkten mit den Tierschützern überein, erteilte der Forderung nach gesetzlich geregelten Mindeststandards allerdings eine Absage: „Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss einerseits wirtschaftlich arbeiten und darf andererseits das Tierwohl nicht aus den Augen verlieren. Im Bereich Milchviehhaltung sind die Tiere an der einen oder anderen Stelle bereits überfordert, gleichzeitig stehen die Landwirte vielerorts mit dem Rücken zur Wand. Wir wollen nicht, dass Höfe schließen und suchen deshalb gemeinsam mit den Landwirten nach Lösungen. Derzeit arbeiten wir am Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls im Bereich der Rinderhaltung. Dazu sind wir mit den betroffenen Verbänden der Rinder- und Kälberhalter im Gespräch.“
Seit 2013 engagiert sich die Welttierschutzgesellschaft im Rahmen ihrer Kampagne KUH+DU für bessere Lebensbedingungen von Milchkühen. Ziele der Kampagne sind mehr Transparenz für den Verbraucher sowie eine Haltungsverordnung für die Tiere. Die Welttierschutzgesellschaft hat im letzten Jahr einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt. Dieser enthält neben konkreten Haltungsvorgaben auch tierbezogene Indikatoren und einen Sachkundenachweis für Landwirte.