Grünlandmanagement

Sind Güllegaben auf Grünland im Herbst sinnvoll?

Betriebe mit begrenzter Güllelagerkapazität oder Betriebe in Gebieten, in denen lange Winter vorherrschen, wollen oft noch im Herbst Gülle auf Grünland ausbringen. Es stellt sich aber die Frage, ob dies sinnvoll ist.

Zwei Gesichtspunkte müssen bei dieser Frage berücksichtigt werden.
  • Inwieweit enstpricht eine Gülleausbringung im Herbst den Vorgaben der Düngeverordnung?
  • Ist dies pflanzenbaulich gerechtfertigt?

  • Inwieweit enstpricht eine Gülleausbringung im Herbst den Vorgaben der Düngeverordnung?
  • Ist dies pflanzenbaulich gerechtfertigt?

Gemäß der Düngeverordnung dürfen Gülle und Jauche auf Grünland bis zum 14. November ausgebracht werden. Jedoch ist die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel nur dann sinnvoll, sofern die Pflanzen einen Nährstoffbedarf aufweisen und die ausgebrachte Stickstoffgabe aufnehmen können. Durch die lange Vegetationszeit und eine intensive Durchwurzelung schaffen allerdings Gründlandflächen unter allen Kulturarten die wohl günstigste Voraussetzung zur Nährstoffaufnahme und somit zur Verwertung des Güllestickstoffs.

Kalte Temperaturen hemmen Ammoniumumwandlung

Erfolgt die Gülledüngung Anfang November nach der letzten (Gras)Nutzung, ist die Aufnahme von Stickstoff durch die Grünlandpflanzen sehr gering. Dennoch sind auf tiefgründigen Grünlandstandorten kaum Auswaschungsverluste zu verzeichnen. Das hängt wohl damit zusammen, dass Ammonium von im Herbst gedüngter Gülle aufgrund meist kalter Bodentemperaturen nicht mehr zu leicht löslichem Nitrat umgewandelt werden kann. Somit wird ein Vorrat an schwer löslichem Ammoniumstickstoff geschaffen, der bis zum Verbrauch im nächsten Frühjahr im Boden gelagert wird.
Aus diesem Grund begrünen im Herbst gedüngte Flächen im Frühjahr wesentlich früher. Daher kann unter Berücksichtigung pflanzenbaulicher und umweltrelevanter Aspekte eine moderate Rindergülledüngung Anfang November nach der letzten Nutzung durchaus sinnvoll sein. Diese Gaben müssen aber auf 10 – 15 m3/ha begrenzt werden. Bei der Rückführung von Gärresten aus Biogasanlagen mit Gülleeinspeisung sollte dieser Wert nochmals reduziert werden, da der Anteil von leicht löslichem Stickstoff in Gärrestgülle in der Regel etwas höher ist.

Zu frühe Gabe regt Wachstum an

Eine andere Wirkung ist hingegen zu erwarten, wenn die Gülledüngung bereits im September oder Anfang Oktober erfolgt. Infolge des noch erwärmten Bodens wird in dieser Zeit mehr Ammonium zu Nitrat umgewandelt. Schon 15 – 20 m3/ha können bis zu 30 – 40 kg pflanzenverfügbares N/ha freisetzen. Dieser leicht verfügbare Stickstoff wird im Idealfall von den Pflanzen aufgenommen und das Blattwachstum der Gräser und Kräuter nochmals angeregt. Je nach Witterung bedeutet dies Notwendigkeit eines späten Schnittes oder Beweidung, um hochwüchsige Winterbestände zu vermeiden.
Erfahrungsgemäß ist die Witterung im Herbst oftmals zu feucht für eine problemlose maschinelle Futterwerbung. Die Möglichkeit der Beweidung solcher Grünlandflächen, die kurz vorher begüllt wurden, stößt ebenfalls schnell an ihre Grenzen. Rinder mögen den an Futterpflanzen anhaftenden Güllegeruch in der Regel nicht, eine verminderte Futteraufnahme ist die Folge. Je nach Witterungsbedingungen bleibt dem Landwirt im ungünstigsten Fall nur noch die Möglichkeit, überständige Herbstaufwüchse im November oder Dezember per Schröpfschnitt zu beseitigen. Eine frühe Herbstgüllegabe will aus den oben genannten Gründen daher sehr gut überlegt sein.
Quelle: Rolf Hess, Landratsamt Lörrach Beratungsteam Grünland