Neuer Standard für QM-Milch in 2016

Die neue Version der QM-Milch Standard (Version 2.0), wird im Januar 2016 inkraft treten. Die Schrauben werden enger gezogen, obwohl die Standards der Milcherzeugung in Deutschland zu den strengsten weltweit zählen.

Anfang Dezember wurde vom Qualitätsmanagement-Programm des deutschen Milchsektors, QM-Milch, die überarbeiteten Unterlagen für den neuen QM-Milch 2.0 Standard veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2016 gilt somit die aktualisierte Fassung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für die Milcherzeugung flächendeckend.
Für den QM-Milch Standard (Version 1.0) ist zunächst eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen. Diese Version wird daher am 31. Dezember 2016 auslaufen bzw. durch den aktualisierten QM-Milch Standard (Version 2.0) zum 1. Januar 2017 abgelöst.
Hintergründe der neuen Fassung:
  • Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei den QM-Milch Betrieben
  • Präzisierung der vertragliche Beziehungen im Zertifizierungsprozess, um die Anforderungen der Norm DIN ISO 17065 umzusetzen (Normenwechsel: EN45011 zu ISO 17065)
  • Verbesserter Austausch von Informationen zwischen den Zertifizierungsstellen, den Landwirten und den Molkereien

  • Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei den QM-Milch Betrieben
  • Präzisierung der vertragliche Beziehungen im Zertifizierungsprozess, um die Anforderungen der Norm DIN ISO 17065 umzusetzen (Normenwechsel: EN45011 zu ISO 17065)
  • Verbesserter Austausch von Informationen zwischen den Zertifizierungsstellen, den Landwirten und den Molkereien

Der neue QM-Milch Standard wurde normkonform und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Neben gesetzlichen Vorgaben wurden Weiterentwicklung hinsichtlich des Rückstands-Monitorings bei Rohmilch, der Futtermittelsicherheit sowie des Tierwohls, der Tier-gesundheit und der Hygiene aufgegriffen. Einige bestehende Vorgaben wurden präzisiert sowie die Punktzahl, die Mindestpunktzahl und die Anzahl der K.O.-Kriterien erhöht.

Neuerungen:

  • 1.6 Die Klauenpflege erfolgt bedarfsgerecht und mindestens einmal pro Jahr: Falls die Klauenpflege durch einen externen Klauenpfleger erfolgt, ist sie durch die Vorlage der Rechnung nachzuweisen.
  • 1.7 Betriebliche Eigenkontrollen des Milchviehbestandes werden täglich durchgeführt (KO-Kriterium): Im Vordergrund steht die tägliche Kontrolle des Gesundheitszustandes, des Wohlbefindens sowie des Ernährungs- und Pflegezustandes der Herde. Dieses Kriterium greift die Forderung des § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit dem § 2 des Tierschutzgesetzes auf (gültig seit dem 01.02.2014).
  • 1.8 Die Kühe befinden sich in einem sauberen Zustand: Grundlage der Beurteilung ist der Hygienescore Milchvieh der LWK NRW. Genauere Angaben dazu befinden sich im Handbuch für Milcherzeuger, der Anlage II zum QM-Milch Standard 2.0. In diesem Zusammenhang: Ab Januar 2016 wird auch die Sauberkeit der Laufflächen im Laufstall beurteilt.
  • 1.15 Ein separater Bereich zur Abkalbung ist vorhanden und leicht zu reinigen: Im Laufstall genügt die Buchtenabtrennung: Empfehlung: Der Abkalbebereich sollte entweder frisch eingestreut werden oder mit einer Komfortmatte ausgestattet sein. Er sollte nach jeder Abkalbung gereinigt und desinfiziert werden. Es wird empfohlen, ca. 10 m2 pro Kuh mit Sicht-kontakt zur Herde vorzuhalten.
  • 1.16 Der Allgemeinzustand der Kälberhaltung ist gut, die Kälber sind ordnungsgemäß untergebracht (für Kälber der ersten 14 Tage).
  • 1.17 Enthornen bei Kälbern unter sechs Wochen (Verödung der Hornanlage) erfolgt mittels Einsatz schmerzreduzierender Maßnahmen (Anwendung von Schmerzmitteln, wenn angezeigt, eine Sedierung). Der Einsatz der Schmerz- bzw. Sedierungsmittel ist über die Abgabebelege des Tierarztes nachzuweisen.
  • 1.18 Seuchen- und Krankheitsvorbeugung: Es werden Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung und Weiterverbreitung von Krankheiten und Seuchen getroffen. Hierbei geht es um die räumliche Trennung von Kälbern, Jungrindern und Milchkühen.
  • 1.21 Für den Fall eines Stromausfalls ist im Stall ein Notstromaggregat verfügbar oder es ist nachzuweisen, dass dieses in ausreichend kurzer Zeit für den Betrieb zur Verfügung steht: Auf Milchviehbetrieben geht es für den Fall eines Stromausfalls in erster Linie darum, das Melken weiterhin durchführen zu können. Um ein Notstromaggregat überhaupt einsetzen zu können, ist es wichtig, dass im Stromnetz des Betriebes ein Netztrennschalter eingebaut ist.
  • 1.22 Der Betrieb hat zweckmäßige Vorkehrungen für den Brandfall getroffen: Hierzu müssen nach außen zu öffnende Türen bzw. Schiebetüren vorhanden sein, die auch freizuhalten sind (Fluchttüren, Fluchtwege)

  • 1.6 Die Klauenpflege erfolgt bedarfsgerecht und mindestens einmal pro Jahr: Falls die Klauenpflege durch einen externen Klauenpfleger erfolgt, ist sie durch die Vorlage der Rechnung nachzuweisen.
  • 1.7 Betriebliche Eigenkontrollen des Milchviehbestandes werden täglich durchgeführt (KO-Kriterium): Im Vordergrund steht die tägliche Kontrolle des Gesundheitszustandes, des Wohlbefindens sowie des Ernährungs- und Pflegezustandes der Herde. Dieses Kriterium greift die Forderung des § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit dem § 2 des Tierschutzgesetzes auf (gültig seit dem 01.02.2014).
  • 1.8 Die Kühe befinden sich in einem sauberen Zustand: Grundlage der Beurteilung ist der Hygienescore Milchvieh der LWK NRW. Genauere Angaben dazu befinden sich im Handbuch für Milcherzeuger, der Anlage II zum QM-Milch Standard 2.0. In diesem Zusammenhang: Ab Januar 2016 wird auch die Sauberkeit der Laufflächen im Laufstall beurteilt.
  • 1.15 Ein separater Bereich zur Abkalbung ist vorhanden und leicht zu reinigen: Im Laufstall genügt die Buchtenabtrennung: Empfehlung: Der Abkalbebereich sollte entweder frisch eingestreut werden oder mit einer Komfortmatte ausgestattet sein. Er sollte nach jeder Abkalbung gereinigt und desinfiziert werden. Es wird empfohlen, ca. 10 m2 pro Kuh mit Sicht-kontakt zur Herde vorzuhalten.
  • 1.16 Der Allgemeinzustand der Kälberhaltung ist gut, die Kälber sind ordnungsgemäß untergebracht (für Kälber der ersten 14 Tage).
  • 1.17 Enthornen bei Kälbern unter sechs Wochen (Verödung der Hornanlage) erfolgt mittels Einsatz schmerzreduzierender Maßnahmen (Anwendung von Schmerzmitteln, wenn angezeigt, eine Sedierung). Der Einsatz der Schmerz- bzw. Sedierungsmittel ist über die Abgabebelege des Tierarztes nachzuweisen.
  • 1.18 Seuchen- und Krankheitsvorbeugung: Es werden Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung und Weiterverbreitung von Krankheiten und Seuchen getroffen. Hierbei geht es um die räumliche Trennung von Kälbern, Jungrindern und Milchkühen.
  • 1.21 Für den Fall eines Stromausfalls ist im Stall ein Notstromaggregat verfügbar oder es ist nachzuweisen, dass dieses in ausreichend kurzer Zeit für den Betrieb zur Verfügung steht: Auf Milchviehbetrieben geht es für den Fall eines Stromausfalls in erster Linie darum, das Melken weiterhin durchführen zu können. Um ein Notstromaggregat überhaupt einsetzen zu können, ist es wichtig, dass im Stromnetz des Betriebes ein Netztrennschalter eingebaut ist.
  • 1.22 Der Betrieb hat zweckmäßige Vorkehrungen für den Brandfall getroffen: Hierzu müssen nach außen zu öffnende Türen bzw. Schiebetüren vorhanden sein, die auch freizuhalten sind (Fluchttüren, Fluchtwege)
Ordner

Die Dokumentation im Betrieb wird durch die zusätzlichen Regelungen nicht weniger. Foto: Stöcker (Bildquelle: Elite Magazin)

Neben diesen Punkten ist unter anderem auch darauf zu achten, dass der Standplatz für den Milchsammelwagen zum Abtanken der Milch planbefestigt, d.h. asphaltiert, betoniert oder gepflastert ist.

Mindestpunktzahl heraufgesetzt

Statt der bestehenden 55 Kriterien umfasst der Kriterienkatalog ab 2016 nun 64 Kriterien. Die Höchstpunktzahl (inkl. der Bonuspunkte) wird bei 75 liegen (bisher 66). Die Mindestpunktzahl wird von 47 auf 54 heraufgesetzt.
Ein Betrieb kann, aufgrund außerordentlicher Vorkommnisse (z.B. bei öffentlich bekannt gewordenen Tierschutz-Verstößen oder Beschwerden Dritter) durch die Zertifizierungsstelle im Rahmen eines vollständigen Sonderaudits außerhalb der des routinemäßigen, 3-jährigen Kontroll-Rhythmuses auditiert werden.
Die Tastsache, dass ein Auditor ein Audit sofort abzubrechen hat, wenn er vor Ort gravierende Verstöße gegen Rechtsvorschriften feststellt, erfährt eine besondere Betonung.
Ein Betrieb, der im Routineaudit ab 2016 weniger als 58 Punkte erreicht, muss bei darauffolgenden Routineaudit ab 2019 eine höhere Punktzahl erreichen. Falls keine Verbesserung vorliegt, kommt es zum Sonderaudit.
Die Standards in der deutschen Milcherzeugung gehören zu den strengsten weltweit. QM-Milch ist eine Initiative des Deutschen Bauernverbandes, des deutschen Milchindustrie-Verbandes und des Deutschen Raiffeisenverbandes.
Die gesamteVersion des QM-Milch 2.0 finden Sie hier.