Milchquotenübertragung wird flexibler

Zum 1. April 2011 wurde die Übertragung von Milchquoten deutlich erleichtert. Von den Änderungen im Milchquotenrecht profitieren sowohl wachsende Milchviehbetriebe als auch aufgebende Milcherzeuger.

Die größten Auswirkungen dürfte die Liberalisierung bei Betriebsübergaben außerhalb der Milchquotenbörse haben: Deutlich erleichtert wird die Quotenübertragung im Rahmen der Übernahme ganzer Betriebe. War es in der Vergangenheit erforderlich, auf der Hofstelle eines übernommenen Betriebes das laufende und die zwei folgenden Milchquotenjahre zu melken, ist ab sofort ein Weitermelken auf dem übernommenen Hof nicht mehr erforderlich (§22 MilchQuotVo; Mlur S.-H.). Bei einer Übernahme eines benachbarten Milchviehbetriebes wird nunmehr nur noch verlangt, den übernommenen Betrieb zwei volle Wirtschaftsjahre lang weiter für eine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen.
Beachte: Bei der Übertragung von Milchquoten zwischen den Handelsgebieten West und Ost werden die Vereinfachungen aber erst zum 1. April 2012 wirksam.
Deutlich verkürzt wurde auch die Quotenbindungsfrist nach einem Börsengang. An der Milchquotenbörse erworbene Quote kann ab sofort nach zwei Börsenterminen wieder gehandelt werden. Auch beim Übernahmerecht wurde nachgebessert: Übernommene Milchquote kann bereits nach 12 Monaten wieder ohne Abzüge „weitergereicht“ werden.