Kommt die RInder-Tbc wieder zurück?

Deutschland gilt mit Wirkung vom 1. Juli 1996 als amtlich frei von boviner Tuberkulose. Dennoch haben in den letzten Wochen immer wieder neue Erkrankungen für Schlagzeilen gesorgt. Zunächst beschränkten sich die Verdachtsfälle auf Süddeutschland, jetzt wurden erstmals auch 100 Kühe im Nordwesten gekeult.

Im Oberallgäu sind derzeit 44 Höfe wegen des Verdachts einer Infektion mit Rindertuberkulose (Mycobacterium caprae) gesperrt (Milch aus gesperrten Betrieben kann nach vorhergehender Pasteurisierung einer Verwertung zugeführt werden). Weitere Verdachtsfälle werden aus dem Ost- und Unterallgäu sowie aus weiteren Teilen Baden-Württembergs und Bayerns gemeldet – und das, obwohl Deutschland seit 1996 als frei von boviner Tuberkulose gilt (Schweiz seit 1960; Österreich seit 1999). Vermutet wird eine Übertragung der Erreger der bovinen Tuberkulose durch Rotwild.

Was ist eigentlich bovine Tuberkulose und was ist bei einer Infektion zu beachten?

Die Krankheit wird über die grampositiven Bakterien Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae übertragen, die beide, ebenso wie das Mycobakterim tuberculosis, (Haupterreger der Tuberkulose beim Menschen) zum Mycobakterium tuberculosis Complex (MTB) gehören. In der Regel erfolgt eine Infektion mit dem Erreger über die Lunge durch Einatmung infektiöser Tröpfchen (Aerosole).
Die exakte Inkubationszeit kann nicht genau angegeben werden. Sie variiert zwischen zwei Monaten und mehreren Jahren. Die Krankheit kann sich in vergrößerten sowie verhärteten Lymphknoten, Lethargie, Schwäche, Fieber, reduzierter Milchleistung, Gewichtsabnahme, Schweratmigkeit und Husten äußern.
Obwohl es sich bei der bovinen Tuberkulose um eine Zoonose handelt, also um eine Infektionskrankheit, die nicht nur von Tier zu Mensch, sondern auch von Mensch zu Tier übertragen werden kann, ist die Gefahr für den Menschen sehr gering. Zwar ist eine Infektion über Aerosole sowie den Genuss von Rohmilch und anderen tierischen Rohprodukten möglich, kann aber aufgrund der bei Schlachtungen gesetzlich vorgeschriebenen Fleischbeschau und Hygienemaßnahmen sowie durch Pasteurisieren von Milch und dem Erhitzen von Lebensmitteln weitgehend ausgeschlossen werden. Auch durch den Verzehr von Hartkäse besteht keine Gefahr für Verbraucher, denn durch die lange Reifezeit werden die Tuberkulose-Bakterien abgetötete.

Sichere Diagnose oft erst nach acht Wochen

Die Bekämpfung dieser Tierseuche, die im Rahmen der Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes erfolgt, ist bundesweit einheitlich reglementiert. Eine Behandlung oder Impfung ist verboten.

Nachdem Deutschland als tuberkulosefrei international anerkannt worden ist, wird seit dem 01.01.1997 die Überwachung der bovinen Tuberkulose im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt. Bei Verdachtsfällen werden aus den veränderten Organen Proben entnommen und molekularbiologisch sowie kulturell untersucht. Der Kulturnachweis ist die sensitivste Methode und kann aufgrund des langsamen Wachstums des Erregers bis zu acht Wochen andauern. Seit Ende 2012 wird ebenfalls ein Bluttest sowie seit März 2013 ein Hauttest eingesetzt. Diese Tests sind jedoch sehr unzuverlässig, denn sie weisen eine Fehlerquote von über 40 Prozent bzw. bis zu 30 Prozent auf.

Ertragsschadensversicherung von Vorteil

Erfolgt eine behördliche Anordnung zur Tötung der Tiere im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen, so können betroffene Landwirte von der Tierseuchenkasse eine wirtschaftliche Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes der Tiere erhalten.
Nicht erstattet werden die Kosten für die Desinfektion der Ställe und die Vernichtung der Gülle. Diese wirtschaftlichen Belastungen können gegebenenfalls durch eine Ertragsschadenversicherung aufgefangen werden. Die Ertragsschadenversicherung kompensiert im vertraglich vereinbarten Rahmen den Deckungsbeitragsausfall bzw. den Bruttogewinnausfall, abzüglich der Selbstbeteiligung. Als Grundlage für die Ermittlungen des Schadens dienen die betrieblichen Daten. Neben den Tierverlusten werden ebenfalls verminderte Produktionsleistung, Wertminderung der tierischen Erzeugnisse, Unterbrechung der Produktion, Lieferverbote sowie Verkaufsbeschränkungen berücksichtigt. Darüber hinaus können auch die Mehrkosten für tierärztliche Behandlungen, Medikamente, Reinigung, Desinfektion, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie Ersatztierbeschaffung, Besamung und Futterkosten berücksichtigt werden. Entscheidend für die Inanspruchnahme einer Ertragsschadenversicherung ist jedoch, dass zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Schadensfall mindestens drei Monate vergangen sein müssen.