Jetzt das Grünland wieder fit machen!

Mitte September ist die letzte Gelegenheit, das durch die Dürre geschädigte Grünland zu verbessern und für ein hohes Ertragsniveau im Frühjahr zu sorgen. Vielerorts stellt sich die Frage, ob Nach- oder Neuansaat. Einige Tipps zu diesem Thema.

Viele Grünlandflächen sind im Sommer regelrecht vertrocknet, vielerorts finden sich anstatt eines satten Grüns offene, braune Grasnarben. Dort, wo die Sonne wertvolle Gräser ausgebrannt hat, breiten sich gerne tiefwurzelnde unerwünschte Gräser und Unkräuter aus. Die Niederschläge im August haben zu einem leichten Wiederergrünen der Narben geführt sofern die hochwertigen Weidelgräser nicht ganz abgestorben sind.
Um das Grünland für das kommende Jahr wieder fit zu machen, müssen noch im September einige Maßnahmen getroffen werden:

Nachsaat oder Neuansaat?

Bei gering geschädigten Flächen ist eine Nachsaat mit entsprechender Vor- und Nachbehandlung zu empfehlen. Das Ziel der Nachsaat (nicht zu verwechseln mit einer Übersaat!) ist eine rasche und deutliche Bestandsverschiebung, hin zu gewünschten Arten und einer starken Narbendichte. Die alte Grasnarbe wird bei einer Nachsaat (z.B. Schlitzsaatverfahren) nicht zerstört, sie bleibt trittfest und befahrbar. Zudem besteht keine Gefahr eines kompletten Futterausfalls. Damit kann der neue Aufwuchs eventuell noch in diesem Jahr zur Fütterung genutzt werden.
Bei extrem geschädigten Flächen mit einer Verkrautung von über 50 % sollte die Fläche hingegen neu eingesät werden. Bei sehr stark geschädigten Narben ist die Neuansaat oftmals der schnellste Weg zur Narbenverbesserung – allerdings ist diese Maßnahme risikoreicher und kostenintensiver.
Wichtig ist, zunächst die Gräserbestände genau zu kontrollieren, um sich dementsprechend und mit Berücksichtigung der geplanten Nutzungsintensität und der Standortbedingungen für eine Maßnahme zu entscheiden.
Maßnahmen zur Gründlandverbesserung

Um die richtige Maßnahme zu treffen, müssen die Grünlandbestände genau kontrolliert werden. (Bildquelle: Eigene Darstellung)

Tipps zur Nachsaat:

  • Erhaltungswürdiger Restgrasbestand mit gleichmäßiger räumlicher Verteilung
  • Nachgesäte Fläche muss ausreichend Lücken im Bestand aufweisen
  • Vorherige mechanische Bearbeitung der Narbe (Striegeln, Mulchen, Pflegeschnitt), damit ausreichend Wasser, Luft und Licht vorhanden ist und die Narben wieder gleichmäßig austreiben können
  • Bei starkem Besatz von Unkräutern, selektive Unkrautbekämpfung vorschalten (Wartezeiten beachten)
  • Saatzeitpunkt an Bodenfeuchte (Niederschlag) und vorherigen Maßnahmen anpassen
  • Sortenwahl nach Nutzungsintensität und Standort
  • Saatstärke je nach Bestand (Anteil Lücken)
  • Saat mit Hilfe von Spezialgeräten (Scheibenschare, Schlitzgeräte, Striegel-Sägerät-Kombination, ...); Einschlitzen der Grassaat erst nach dem letzten Schnitt
  • Keine Übersaat, denn eine streuende Technik bringt oft keinen Erfolg
  • Walzgang nach der Saat für einen guten Bodenschluss (quer zur Saatrichtung); besonders sinnvoll bei trockenem Boden)
  • Beweidung nach der Saat sorgt für einen guten Bodenschluss
  • Keine Gülledüngung im Ansaatjahr (wenn dann mit maximal 4 bis 5 % TS)
  • Mineralische Anfangsdüngung mit maximal 30 kg/ha Stickstoff
  • Rechtzeitige Folgenutzung (Mähen, Beweiden) einplanen

Saatzeitpunkt und Saatstärke

Im Allgemeinen ist eine erfolgreiche Nach- oder Neueinsaat nur während der Vegetationszeit, von März bis September möglich. Der September bietet sich im Regelfall durch eine regenbedingt ausreichende Bodenfeuchte und Taubildung noch zur Nachsaat an. Zudem hat die bestehende Grasnarbe zu dieser Zeit kaum noch Konkurrenzkraft. Im optimalen Fall sollte die Nachsaat bis Mitte September erfolgen, damit die Wachstumperiode lang genug ausfällt und die Jungpflanzen robust in den Winter gehen können. Ab Ende Oktober ist eine Nachsaat nicht mehr sinnvoll.
Der ideale Zeitpunkt für eine Nachsaat ist gegeben, wenn die Bodentemperatur noch mindestens 10 °C beträgt und Regen angekündigt ist. Die Saatgut-Aufwandmenge ist von dem jeweiligen Bestand abhängig. Bei geringen Schäden (Lücken bis zu 30 %) reichen oft 10 bis 15 kg/ha aus. Bei größeren Schäden sollten 20 bis 25 kg/ha angewandt werden.

Sortenwahl: Gräser mit hoher Kampfkraft

Die Grassorten müssen an die klimatischen Bedingungen der jeweiligen Region und an die Nutzungsintensität angepasst werden. Es empfiehlt sich im Rahmen der Risikominimierung, sowohl bei Nach- als auch bei Neuansaaten, Mischungen verschiedener Grasarten mit unterschiedlichen Reifegruppen zu nutzen.
Bei der Auswahl der Gräser sollte auf die Eigenschaften Krankheitsresistenz, Ausdauer, Ertrag und Futterqualität geachtet werden. Besonders bei Nachsaaten im Herbst ist es besonders wichtig, dass die Sorten rasch auflaufen, sich zügig entwickeln und schon als Jungpflanze eine hohe Kampfkraft aufzeigen (überdurchschnittliche Keimfähigkeit). Eine hohe Kampfkraft haben in der Regel Deutsches Weidelgras, Knaulgras und Wiesenschwingel. Eine hohe Konkurrenzkraft kann beispielsweise mit dem Einsatz der Standard-Mischung GV für Nachsaaten mit einem großen Anteil an Deutschem Weidelgras erreicht werden. Eine weitere Alternative bietet Klee, da Klee eine gute Narbendichte, hohe Schmackhaftigkeit und hohe Proteingehalt aufweist und unempfindlich gegenüber Trockenheit ist. In Österreich empfiehlt es sich, Sortenmischungen mit dem ÖAG-Siegel einzusetzen. Das sind kontrollierte Qualitätssaatgutmischungen, die optimal an Standortbedingungen angepasst sind.
Tipp: Lassen Sie sich bei der Sortenwahl beraten und achten Sie nicht nur auf den Preis. Qualität hat ihren Preis und besonders im Grünland ist ein langanhaltender Nutzen erwünscht.

Sonderregelung 2018 der LWK Niedersachsen:

Aufgrund der extremen Trockenheit und der geschädigten Gründlandbestände gibt es in diesem Jahr eine Sonderregelung zur Narbenerneuerung bei Dauergrünland:
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hannover bietet ein beschleunigtes Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Pflügen von Dauergrünland an. Nach der Anzeige der geplanten Narbenerneuerung von Dauergrünland bei der unteren Naturschutzbehörde können die Betriebe sofort einen Antrag auf Plügen von Dauergrünland bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen stellen. Mit der Genehmigung zur Neuansaat kann die Narbenerneuerung erfolgen (mehr Informationen dazu hier).
Quellen: LWK Niedersachsen, LfL Bayern, LHH Hessen, Landberatung Hannover, Lagerhaus Österreich, Feldsaaten Freudenberger


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