Holland: Phosphat- anstatt Milchquote

Seit dem Jahreswechsel sehen sich Milcherzeuger in den Niederlanden mit einer Phosphat-Quote konfrontiert. Die Beschränkung der Phosphatmenge wirkt ähnlich produktionsbegrenzend wie die frühere Milchquote. Wie auch die Milchquote lassen sich die Phosphatrechte handeln.

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission den holländischen Milchviehhaltern den Handel mit Phosphatrechten genehmigt. Somit konnte das neue System ist am 1. Januar 2018 starten. Die Milchviehbetriebe erhalten nun kostenlose Phosphatrechte, deren Höhe sich an der Zahl der am 2. Juli 2015 gehaltenen Milchkühe orientiert. Hinzu kommt ein Kürzungssatz von 8,3 Prozent. Die Kürzung gilt jedoch nicht für Betriebe, die ihre gesamte Rindergülle unter Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben auf eigenen Flächen ausbringen können. Mit den Maßnahmen will die niederländische Regierung den Phosphatausstoß der heimischen Milchproduktion begrenzen und die Wasserqualität verbessern.

Handel ist möglich

Bei jedem Handel mit den Rechten werden zehn Prozent des jeweiligen Volumens in einer Phosphatbank einbehalten. Die Zertifikate dieser Phosphatbank sollen anschließend flächengebundenen Landwirtschaftsbetrieben zugewiesen werden, um diese Wirtschaftsweise und Junglandwirte zu fördern.
Der 10%ige Einbehalt erfolgt bei:
  • einer Übertragung von separaten Phosphat-Rechten,
  •  einer Übertragung von Phosphatrechten bei Unternehmensübertragungen oder -aufspaltungen,
  •  beim Leasing von Phosphat-Rechten.

kein Einbehalt erfolgt sofern
  • einer Übertragung von separaten Phosphat-Rechten,
  •  einer Übertragung von Phosphatrechten bei Unternehmensübertragungen oder -aufspaltungen,
  •  beim Leasing von Phosphat-Rechten.

  •  im Rahmen der Hofnachfolge (Verwandtschaft im im ersten, zweiten oder dritten Grad),
  •  im Fall einer Betriebszusammenlegung durch Heirat bzw. einer eingetragenen Partnerschaft,
  •  nach der Übertragung der Phosphat-Rechte auf das Unternehmen, in dem sie früher in diesem Kalenderjahr entstanden sind.

  •  im Rahmen der Hofnachfolge (Verwandtschaft im im ersten, zweiten oder dritten Grad),
  •  im Fall einer Betriebszusammenlegung durch Heirat bzw. einer eingetragenen Partnerschaft,
  •  nach der Übertragung der Phosphat-Rechte auf das Unternehmen, in dem sie früher in diesem Kalenderjahr entstanden sind.

30 € pro 1.000 kg Phosphat

Erwartungsgemäß hat sogleich der Handel mit den Phosphatrechte begonnen. Umgerechnet sollen die Phosphatwerte einen Wert von rund 8.000 € pro Kuh haben. Auf der Website www.quotom.nu werden die ersten Phosphat-Rechte zur Pacht angeboten. Der Pachtpreis liegt aktuell bei 31,00 € pro kg Phosphat. Bei Phosphat-Rechten, die zum Verkauf angeboten werden, liegt der Angebotspreis bei ca. 200 € pro Kilo. Jede Übertragung muss angezeigt werden, die Gebühr für die Verarbeitung der Übertragung in Phosphat-Rechte beträgt 100 € pro Transaktion. Die Rabobank fordert, dass ein Darlehen für Phosphat-Rechte in fünf Jahren zurückgezahlt werden muss.

Streit um das Eigentumsrecht

Die Phosphat-Rechte werden Milcherzeugern zugeteilt, nicht dem Grundbesitzer. Aber dennoch ist schon ein Streit darüber entbrannt, wem die Phosphatquote zusteht, wenn die Flächen veräußert werden. Die Phosphatrechte sind flächengebunden und werden mitübertragen, so wie früher zunächst die Milchquote, das behaupten zumindest einigie Grundbesitzer. Sie ziehen einen Vergleich mit der Milchquotenregelung, in der die Rechtsprechung festgestellt hat, dass die Hälfte des Wertes dem Vermieter gehört. Mehrere Verpächter haben dies anscheinend schon ihren Pächtern per Brief mitgeteilt. Die Pächter wünschen sich hingegen, wie bei der Milch- und Zuckerquote und die Zahlungsansprüche, dass sie im Falle eines Flächenverlustes die Phosphatquote behalten dürfen. Bislang scheint die Rechtsaufassung  zu Gunstern der Pächter zu tendieren. Das zumindest geht aus einer parlamentarischen Anfrage hervor.
Gab es am 2. Juli 2015 besondere Umstände in Ihrem Unternehmen (Engpässe) und können Sie dies nachweisen? Dann können Sie die Anzahl der Phosphat-Rechte unter bestimmten Bedingungen erhöhen. Hierfür müssen Sie eine digitale Anfrage an uns senden. Dies kann vom 1. Januar bis 1. April 2018 über Direktansprache direkt auf dieser Seite erfolgen.
Zusätzliche Phosphor-Rechte können Milcherzeuger beantragen, die nachweislich  wegen besonderer Umstände, am 2. Juli 2015 mindestens 5% weniger Phosphat mit ihren Milchkühen produziert haben infolge von:
  • Krankheit oder Tod eines Ehepartners oder engen Verwandten
  • Tiergesundheitsprobleme auf Ihrer Farm;
  • einer Neuaufnahme der Milchproduktion
  • außergewöhnliche Situationen aufgrund der Realisierung eines Naturschutzgebietes oder des Baus oder der Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur.

  • Krankheit oder Tod eines Ehepartners oder engen Verwandten
  • Tiergesundheitsprobleme auf Ihrer Farm;
  • einer Neuaufnahme der Milchproduktion
  • außergewöhnliche Situationen aufgrund der Realisierung eines Naturschutzgebietes oder des Baus oder der Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur.

Vorleistung für Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie

Die Genehmigung des neuen Handelssystems gilt als Voraussetzung dafür, dass die EU-Kommission auch grünes Licht für landesspezifische Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie für den Zeitraum 2018 bis 2021 gibt. Eine Entscheidung dazu wird für April 2018 erwartet. Bereits im Jahr 2016 hatte die Regierung in Den Haag die Einführung eines ähnlichen Handelssystems geplant, um die nationalen Überschüsse an Phosphatemissionen zurückzufahren. Damals war die mit der EU vereinbarte nationale Obergrenze von insgesamt 172,9 Mio kg Phosphat überschritten worden. Die Gegenmaßnahme erhielt aber aus beihilferechtlichen Gründen nicht die Zustimmung der EU-Kommission. In der Folge haben die Niederlande jetzt einen Branchenplan zur Verringerung der Phosphatemissionen umgesetzt, wobei auch der nationale Milchviehbestand kräftig abgestockt wurde.
Bearbeitet: Veauthier
Quelle: RVO.nl; Boerderij.nl; quotum.nu; melkvee.nl; Wageningen University & Research