Hemmstoffe in der Milch - ein Schock für jeden Milchviehhalter

Hemmstoffe in der Milch – das bedeutet einen Monat lang 5 Cent Strafabzug je Liter Milch und Schadensersatzforderungen von der Molkerei. Da die Nachweisgrenze eines Wirkstoffes bei 1 Mikrogramm pro kg Milch liegt, ist höchste Vorsicht geboten.

Tauchen Hemmstoffe in der Tankmilch auf, wird zwischen direkter und indirekter Verunreinigung unterschieden. Direkte Verunreinigungen entstehen, wenn Milch, die mit Antibiotika belastet ist, versehentlich in den Milchtank gemolken wird. Unachtsamkeit oder Informationsdefizite im Betrieb sowie ein Nichteinhalten der Wartezeit führen zu einer hemmstoffbelasteten Tankmilch.

Bereits kleinste Mengen verursachen großen Schaden

Ein mangelhaft gereinigtes Melkgeschirr nach dem Melken einer „Hemmstoffkuh“ oder eine überlaufende Milchkanne, die zur Vakuumversorgung an die Milchleitung angeschlossen wird, führen zu indirekten Verunreinigungen. Diese sind oft schwer nachzuvollziehen. Bereits unvorstellbar kleine Mengen antibiotikabelasteter Milch reichen aus, um einen ganzen Tank nachweislich zu verunreinigen. Deshalb ist immer höchste Vorsicht geboten!

Konsequenzen für den Landwirt

Fünf Cent pro Liter Milch Strafabzug im laufenden Monat und Regressforderungen der Molkerei sind die direkten finanziellen Konsequenzen hemmstoffbelasteter Milch im Tank. Der Landwirt muss jedoch mit weiteren Folgen rechnen. Jedes positive Hemmstoffergebnis wird dem zuständigen Veterinäramt gemeldet. Ein regelmäßiger Kontrollbesuch des Amtstierarztes ist die Folge. Dieser kontrolliert neben einer guten fachlichen Praxis auch die Aufzeichnungen der Arzneimittelanwendungen. Werden Mängel festgestellt, können Prämienkürzungen von einem bis zu 5 % die Folge sein.
Es ist wichtig, jeden hemmstoffpositiven Fall nachvollziehen zu können, um Wiederholungen zu vermeiden. Dabei hilft es, alle Behandlungen mit Antibiotika und damit verbundenen Besonderheiten aufzuzeichnen.

Der Landwirt kann sich wehren

Wenn sich ein Landwirt zu unrecht mit dem Vorwurf von Hemmstoffen in der Tankmilch beschuldigt fühlt, sollte er sich an den Milchprüfring oder an das zuständige Labor wenden. Anschließend werden die Daten nochmals überprüft und auf Fehlerquellen untersucht. Erfahrungen zeigen aber, dass so gut wie nie fehlerhafte Ergebnisse mitgeteilt werden.
Tritt eine Reklamation auf, so kann auf die Dokumentation des gesamten Vorgangs zurückgegriffen werden. Ist ein Landwirt selbst nach der Prüfung aller Unterlangen und der eigenen Routine davon überzeugt, dass seine abgelieferte Milch keine Hemmstoffe enthalten hat, kann er Beschwerde bei der zuständigen Überwachungsbehörde einreichen.

Gerichtsfestes Material ist praktisch nicht vorweisbar

Möchte der Landwirt gegen das Ergebnis klagen, wird er gerichtsfestes Material kaum vorweisen können. Eine amtliche Gegenprobe als Rückstellprobe ist mit vertretbarem finanziellen Aufwand nicht realisierbar. Von 10.000 Proben fallen im Schnitt drei positiv auf und nur ein kleinster Teil von ihnen ist strittig. Es müssten somit mehrere 100.000 amtliche Gegenproben gezogen werden, um einen strittigen Fall aufzuklären.