Harnstoffeinsatz muss dokumentiert werden

Harnstoff zählt zu den Zusatzstoffen und darf gemäß Futtermittelhygiene-Verordnung nur noch unter bestimmten Voraussetzung eingesetzt werden. Nutzen Sie ein Merkblatt, um den Einsatz zu protokollieren und damit das Verfahren zu vereinfachen.

im landwirtschaftlichen Betrieb (erstellt vom Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ZDL).
Wichtig beim Harnstoffeinsatz ist, dass im Rahmen einer Rationsberechnung deutlich wird, dass eine nutritive Notwendigkeit für den Einsatz gegeben ist. Außerdem ist der Landwirt verpflichtet, den Einsatz zu protokollieren, wozu ein entsprechendes Formular dem Merkblatt beigefügt ist.
Weiter Infos über das Futtermittel Harnstoff sowie praktische Tipps zum Einsatz in Milchviehrationen finden Sie hier: Futterharnstoff – eine preiswerte Alternative?
im landwirtschaftlichen Betrieb (erstellt vom Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ZDL).
Wichtig beim Harnstoffeinsatz ist, dass im Rahmen einer Rationsberechnung deutlich wird, dass eine nutritive Notwendigkeit für den Einsatz gegeben ist. Außerdem ist der Landwirt verpflichtet, den Einsatz zu protokollieren, wozu ein entsprechendes Formular dem Merkblatt beigefügt ist.
Weiter Infos über das Futtermittel Harnstoff sowie praktische Tipps zum Einsatz in Milchviehrationen finden Sie hier: Futterharnstoff – eine preiswerte Alternative?