Flüchtlingen eine Chance geben
In der APROHA Milch in Sachsen melken zwei Menschen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind. Betriebsleiter Thomas Döbelt gibt Tipps, wie die Zusammenarbeit gelingt und wann die Arbeitsagentur helfen kann.
Flüchtlinge bieten großes Potenzial
Fachfremde Arbeitnehmer |
Flüchtlinge |
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Vorteile |
selbe Muttersprache; Wille, im ausgewählten Beruf zu arbeiten – hoch motiviert; lassen sich prägen / nach einer Systematik anlernen |
motiviert, ein geregeltes Leben und Einkommen zu haben; belastbar; jung; lassen sich prägen |
Nachteile |
nicht in dem Beruf ausgebildet; keine Kenntnisse der Arbeitsabläufe; generell wenig Erfahrung |
Sprachbarriere; keine Berufserfahrung; i.d.R. keinen in DE anerkannt Führerschein |
Stadium |
Bedeutung |
anerkannter Flüchtling |
Asylantrag positiv entschieden; darf Beschäftigung aufnehmen |
Asylbewerber |
Asylverfahren noch nicht entschieden; dreimonatiges Arbeitsverbot; Zustimmung Arbeitsagentur nötig |
Geduldeter Flüchtling |
Asylantrag abgelehnt; Abschiebung ausgesetzt; dreimonatiges Arbeitsverbot; Zustimmung Arbeitsagentur nötig |
Zuschüsse durch die Agentur für Arbeit
Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor der Arbeitnehmer die neue Stelle antritt. Im Arbeitsvertrag darf keine Befristung angegeben werden (die Probezeit gilt trotzdem). Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, wird eine Rückzahlung des Eingliederungszuschusses fällig. „Jeder Betriebsleiter muss selbst prüfen, ob sich der Aufwand für ihn lohnt“, rät Döbelt.
Fazit
Text: Stöcker
Quelle: Vortrag „Eine WinWin-Situation: Fachfremde Arbeitnehmer und Flüchtlinge in der Landwirtschaft! “ im Rahmen der DLG-Wintertagung 2018