Tierschutz

Enthornen ohne Schmerzen - so geht's!

Tierschutzdebatte in der Öffentlichkeit: In der Milchviehhaltung zählt das Enthornen zu den sogenannten „nicht kurativen Eingriffen“, die mehr und mehr in die Kritik geraten.

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass schmerzverursachende Eingriffe nur unter Betäubung vorgenommen werden dürfen. Die Ausnahmeregelung, dass unter sechs Wochen alte Kälber ohne Betäubung enthornt werden dürfen, wird zunehmend in Frage gestellt.

Zwar steht im Gesetzestext, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um Schmerzen zu verhindern. Wie das genau aussieht, liegt aber im Ermessensspielraum des Landwirts. Möglichkeiten, den Eingriff für die Kälber schonend zu gestalten, bestehen in der Gabe eines Beruhigungsmittels vor dem Eingriff und/oder in der anschließenden Schmerzmittelgabe. Eine lokale Betäubung darf derzeit nur vom Tierarzt ausgeführt werden:

  • Betäubung (Lokalanästhesie): Die Betäubung schaltet die Weiterleitung der Schmerzreize an das Gehirn aus, vergleichbar mit der Betäubungssprite beim Zahnarzt. In Deutschland darf eine Lokalanästhesie nur vom Tierarzt durchgeführt werden.
  • Beruhigung (Sedation): Bei einer Sedation wird das Tier ruhig gestellt. Zum Einsatz kommen dabei oft xylazinhaltige Mittel, die auch eine kurze schmerzlindernde Wirkung haben. Xylazinhaltige Mittel dürfen frühestens ab dem 10. Lebenstag und nur bei nüchternen Tieren eingesetzt werden. Sie dürfen auch vom Landwirt verabreicht werden.
  • Schmerzbehandlung: Schmerzmittel wirken entzündungshemmend, fiebersenkend und lindern den Schmerz nach dem Eingriff, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier kommen sogenannte nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAID), wie beispielsweise der Wirkstoff Meloxicam zum Einsatz.

In der Praxis am wenigsten verbreitet ist wohl bei uns der Einsatz von Schmerzmitteln nach dem Enthornen. Belastbare Zahlen gibt es dazu zwar nicht, aber die Tatsache, dass erst im Dezember letzten Jahres ein Meloxicamhaltiges Schmerzmittel für das Enthornen zugelassen wurde, zeigt, dass die Mittel bisher noch keine breite Anwendung finden. Dabei gibt es durchaus seit mehreren Jahren wissenschaftliche Studien, die belegen, dass der Einsatz eines Schmerzmittels die Schmerzäußerungen der Kälber reduziert. Dazu zählen unter anderem das Schütteln des Kopfes, das Schlagen mit Ohren oder Schwanz oder das Reiben des Kopfes.

 

Vorreiter Schweiz

In Sachen Tierschutz gilt die Schweiz oft als Vorbild, auch in puncto Enthornen haben sie die Nase vorn. Allerdings wäre eine ähnliche Regelung für Deutschland nicht unbedingt wünschenswert, da sie einen hohen Bürokratieaufwand mit sich bringt.

Um Kälber im eigenen Bestand enthornen zu dürfen, brauchen Schweizer Landwirte seit 2006 einen Sachkundenachweis. Denn für den Eingriff ist sowohl eine Sedation, als auch eine Lokalanästhesie vorgeschrieben. Die anschließende Schmerzbehandlung wird empfohlen.

Um den Sachkundenachweis zu erhalten, ist der Besuch eines Theoriekurses vorgeschrieben, der etwa einen halben Tag dauert und zwischen 40 bis 80 € kostet. Anschließend werden praktische Übungen unter Aufsicht des Bestandstierarztes auf dem eigenen Betrieb durchgeführt. Hier steht die Handhabung der Medikamente im Vordergrund. Anschließend werden die Fähigkeiten des Landwirtes noch einmal vom Amtstierarzt überprüft.
 
Quelle:  DLG-Mitteilungen


 


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