Bundes-Hygiene-Leitlinien für Rinder und Kühe veröffentlicht

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In der neuen Hygiene-Leitlinien für Wiederkäuer, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwritschaft kürzlich veröffentlicht hat, werden betriebliche Hygienemaßnahmen für Wiederkäuer haltende landwirtschaftliche Betriebe beschrieben.
Die Leitlinien dienen zur Überprüfung der bestehenden betrieblichen Hygienemaßnahmen und sollen Tierhalter wie auch andere Personengruppen, die mit den Tieren Kontakt haben (z. B. Viehhändler, Transporteure), auf möglicherweise notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen, auch wenn die Empfehlungen z. T. Selbstverständlichkeiten enthalten. Aber auch die vermeintlichen Selbstverständlichkeiten sollen helfen, das Bewusstsein im Hinblick auf die Vermeidung einer Einschleppung von Tierseuchenerregern zu schärfen. Ziel ist, das Risiko der Einschleppung von Infektionskrankheiten in Bestände sowie deren Weiterverbreitung zu vermindern, deren Früherkennung zu verbessern und zur Eindämmung der Zoonosengefahr beizutragen.

Nur Empfehlungen –  kein Gesetzescharakter

Die Hygiene-Leitlinien haben keinen Gesetzescharakter. In der vergangenheit wurden derartige Leitlinien von Behörden und der Justiz jedoch gerne (bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) als Standard herangezogen.
Im Vergleich zu den ersten Entwürfen der Hygiene-Leitlinien, die in der Praxis auf massive Kritik gestoßen sind, ist die jetzt veröffentlichte Version deutlich entschärft worden. Letztlich verlangen die Leitlinien ein klares"Schwarz : Weiß-Prinzip" in Milchkuhbetrieben (siehe auch Elite 1/12; Seite 58|_blank).
Die Empfehlungen basieren auf zwei, sich ergänzenden Bereichen: den allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abschnitt II) und den spezifischen Maßnahmen gegen bestimmte Krankheiten (Abschnitt III).
Die vollständigen Hygiene-Leitlinien finden Sie hier 
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