JGS: Sind sie noch dicht?

Gülle- oder Sickersaftbehälter fallen seit August 2017 unter die sogenannte Anlagenverordnung AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Diese Verordnung schreibt vor, dass undichte Stellen in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft) schnell und zuverlässig erkannt werden müssen. Undicht bedeutet, dass Flüssigkeit austritt. In neu gebauten Anlagen mit einem Lagervolumen über 25 m3 ist diese Vorgabe relativ einfach zu erfüllen, denn hier ist eine Leckageerkennung Pflicht....

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