Gülle- oder Sickersaftbehälter fallen seit August 2017 unter die sogenannte Anlagenverordnung AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Diese Verordnung schreibt vor, dass undichte Stellen in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft) schnell und zuverlässig erkannt werden müssen. Undicht bedeutet, dass Flüssigkeit austritt. In neu gebauten Anlagen mit einem Lagervolumen über 25 m3 ist diese Vorgabe relativ einfach zu erfüllen, denn hier ist eine Leckageerkennung Pflicht....
Gülle- oder Sickersaftbehälter fallen seit August 2017 unter die sogenannte Anlagenverordnung AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Diese Verordnung schreibt vor, dass undichte Stellen in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft) schnell und zuverlässig erkannt werden müssen. Undicht bedeutet, dass Flüssigkeit austritt. In neu gebauten Anlagen mit einem Lagervolumen über 25 m3 ist diese Vorgabe relativ einfach zu erfüllen, denn hier ist eine Leckageerkennung Pflicht. Freistehende Behälter können ganz einfach von außen begutachtet werden. Bei unterirdischen Behältern wird unter die Bodenplatte eine Kunststoffdichtungsbahn eingebaut, die bis an die Geländeoberkante reicht. Hinzu kommen Kontrollrohre, durch die auch Flüssigkeitsproben entnommen werden können.
Tipp: Rohre mit einem Nenndurchmesser von mindestens 300 mm wählen, damit die Probennahme einfach erfolgen kann! Details dazu gibt es im „Technischen Regelwerk wassergefährdende Stoffe“ (TRwS 792) der „Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA).
Neue Anlagen über der Bagatellgrenze (25 m3) muss zudem vor der Inbetriebnahme ein Sachverständiger auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit prüfen. Findet sich Flüssigkeit im Leckageerkennungssystem, wird diese mittels Schnelltest auf Ammonium untersucht. So lässt sich klarstellen, worum es sich handelt.
Bestandsanlagen: Prüfung bei Gefahr
Für bestehende Anlagen, die am 1. August 2017 bereits errichtet waren, kann die zuständige Behörde eine Prüfung durch einen Sachverständigen anordnen. Allerdings nur dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Anlage erhebliche oder gefährliche Mängel aufweist. Bei Bestandsanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.500 m³, bei denen aus technischen Gründen kein Leckageerkennungssystem nachgerüstet werden kann, muss der Landwirt die Dichtheit der Anlage durch „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ nachweisen. Wie können diese aussehen? Die Maßnahmen reichen von einfachen Varianten (Sichtkontrolle) bis zu sehr aufwendigen hydrogeologischen Erkundungen.
Zulauf abstellen, Füllstand messen
Am einfachsten lässt sich die Dichtheit eines Gülle- oder Sickersaftbehälters auch bei bestehenden Anlagen bei freistehenden Behältern feststellen. Ist der Anschlussbereich zwischen Bodenplatte und Wand einsehbar, genügt wie bei Neuanlagen eine Inaugenscheinnahme.
Wenn der Übergang zwischen Bodenplatte und Wand nicht einsehbar ist (unterirdische Anlagen bzw. Anlagenteile), muss die Kontrolle anderweitig geschehen. Dazu gibt es verschiedene Methoden:
- Füllstandsmessung durch einen Sachverständigen: Lässt sich der Zufluss in den Behälter unterbrechen (Schieber, anderweitige Unterbringung der Tiere etc.), kann in einer trockenen Periode (kein Zufluss von Regenwasser) überprüft werden, ob irgendwo Flüssigkeit abfließt. Der Sachverständige nutzt ein genaues Messgerät, welches den Abstand zwischen Messsonde und Flüssigkeitsspiegel (Gülle, Jauche, Silagesickersaft) bei höchstem Füllstand misst. Sinkt der Flüssigkeitsspiegel innerhalb einer vorgegebenen Prüfzeit nicht messbar ab, gilt die Prüfung als bestanden. XXXX__10
- Füllstandsmessung durch einen Sachverständigen: Lässt sich der Zufluss in den Behälter unterbrechen (Schieber, anderweitige Unterbringung der Tiere etc.), kann in einer trockenen Periode (kein Zufluss von Regenwasser) überprüft werden, ob irgendwo Flüssigkeit abfließt. Der Sachverständige nutzt ein genaues Messgerät, welches den Abstand zwischen Messsonde und Flüssigkeitsspiegel (Gülle, Jauche, Silagesickersaft) bei höchstem Füllstand misst. Sinkt der Flüssigkeitsspiegel innerhalb einer vorgegebenen Prüfzeit nicht messbar ab, gilt die Prüfung als bestanden. XXXX__10
Sind mit der Originalflüssigkeit keine vernünftigen Ergebnisse zu erzielen, kann eine Prüfung mit Wasser oder einem Gemisch aus Wasser und dem Originalmedium vorgenommen werden.
Wenn Gülle oder Wasser ständig nachfließen, geht das nicht. Dann sind andere Maßnahmen nötig:
- Äußere Sichtprüfung kritischer Stellen: Die Anschlüsse der Bodenplatte zur aufgehenden Wand werden in regelmäßigen Abständen aufgegraben und durch Kontrollschächte dauerhaft einsehbar gestaltet, sodass die Sichtkontrolle hier stattfinden kann. XXXX__13
- Äußere Sichtprüfung kritischer Stellen: Die Anschlüsse der Bodenplatte zur aufgehenden Wand werden in regelmäßigen Abständen aufgegraben und durch Kontrollschächte dauerhaft einsehbar gestaltet, sodass die Sichtkontrolle hier stattfinden kann. XXXX__13
- Innere Sichtprüfung: Der Landwirt leert den Behälter und reinigt ihn. Der Sachverständige betritt den Behälter und begutachtet ihn von innen. XXXX__14
- Innere Sichtprüfung: Der Landwirt leert den Behälter und reinigt ihn. Der Sachverständige betritt den Behälter und begutachtet ihn von innen. XXXX__14
- Grundwassermessstellen einrichten: Liegen die kritischen Stellen unter einem Gebäude oder lässt sich der Nachfluss nicht stoppen, verlagert man die Kontrolle von der Anlage selbst aufs Grundwasser. Eine Grundwassermessstelle ist sehr aufwendig und erfordert zuvor eine anlagenbezogene hydrogeologische Erkundung. Um zu prüfen, ob der Betrieb das Grundwasser kontaminiert, wird eine Messstelle im Anstrom des Grundwassers und mindestens eine im Abstrom errichtet. Das Grundwasser muss dann regelmäßig kontrolliert und in einem akkreditierten Labor untersucht werden. XXXX__15
- Grundwassermessstellen einrichten: Liegen die kritischen Stellen unter einem Gebäude oder lässt sich der Nachfluss nicht stoppen, verlagert man die Kontrolle von der Anlage selbst aufs Grundwasser. Eine Grundwassermessstelle ist sehr aufwendig und erfordert zuvor eine anlagenbezogene hydrogeologische Erkundung. Um zu prüfen, ob der Betrieb das Grundwasser kontaminiert, wird eine Messstelle im Anstrom des Grundwassers und mindestens eine im Abstrom errichtet. Das Grundwasser muss dann regelmäßig kontrolliert und in einem akkreditierten Labor untersucht werden. XXXX__15
Sind diese Kontrollmaßnahmen technisch nicht möglich, können bauliche Änderungen wie Beschichtungen, Auskleidungen oder die Verstärkung bestimmter Bauteile den Behälter optimieren. Das sollte jedoch im Vorfeld mit einem Sachverständigen und der Wasserbehörde abgestimmt werden. Sachverständige finden sich im Internet unter dem Stichwort „Sachverständige JGS“.-cs-