Für Milcherzeuger mit mehr als 250 Kühen kann eine Hofbiogasanlage eine interessante Investition darstellen. Welche Punkte ein seriöses Angebot für eine belastbare wirtschaftliche Kalkulation enthalten sollte, erfahren Sie hier.
Auch wenn dem Biogas mittelfristig das Ende im deutschen Erneuerbare-Energiemix voraus gesagt wird, sind zwei...
Für Milcherzeuger mit mehr als 250 Kühen kann eine Hofbiogasanlage eine interessante Investition darstellen. Welche Punkte ein seriöses Angebot für eine belastbare wirtschaftliche Kalkulation enthalten sollte, erfahren Sie hier.
Auch wenn dem Biogas mittelfristig das Ende im deutschen Erneuerbare-Energiemix voraus gesagt wird, sind zwei Biogas-Anlagentypen weiterhin gewollt; sie werden deshalb auch gut über das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG2014) gefördert:
- Biogasanlagen, die Biomüll verstromen.
- Hofanlagen/Biogas-Kleinanlagen mit bis 75 Kilowatt (kW) elektrischer Leistung.
- Biogasanlagen, die Biomüll verstromen.
- Hofanlagen/Biogas-Kleinanlagen mit bis 75 Kilowatt (kW) elektrischer Leistung.
Letztere haben ein Potenzial – insbesondere für Milcherzeuger. Denn sie sind klein in der Leistung, benötigen also nur eine recht überschaubare Menge an Energieträgern und sie müssen, um die Förderung von 23,73 Cent pro kWh nach EEG 2014 zu erhalten, im jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlich mindestens 80 Masseprozent Gülle in der Biogasproduktion haben (EEG 2014 § 46, Vergärung von Gülle). Diese Voraussetzungen erfüllen viele größere Milcherzeuger.
Das EEG 2014 hat die Banken wieder ins Spiel zurückgebracht
Obwohl Kleinbiogasanlagen schon seit drei Jahren gefördert werden, bieten erst seit Kurzem einige Hersteller die Kleinanlagen an. Warum? Viele Zulieferer wie zum Beispiel Anbieter von Blockheizkraftwerken (BHKW), wurden zunächst auf dem falschen Fuß erwischt, sie mussten erstmal neue Aggregate entwickeln, das brauchte Zeit. Hinzu kommt, dass in den Biogas-Boomjahren von sich die großen Anlagenhersteller auf den Verkauf Mais-gefütterter Anlagen fokussierten. Nun, nach dem Zusammenbruch des Markts für NawaRo-Anlagen in Deutschland hat die Branche die Milcherzeuger plötzlich als neue interessante Investorengruppe ausgemacht. Mittlerweile hat sich jedoch eine Handvoll Firmen auf den Bau kleiner Biogasanlagen spezialisiert (z. B. agrikomp, NQ Anlagentechnik, 4Biogas, inergie, Biogasprojekte D&K, DynaHeat, Wopereis oder PlanET).
Das EEG 2014 hat auch die Banken wieder ins Spiel zurückgebracht, denn die fortgesetzte Vergütung von Strom aus 75kW-Anlagen bringt Sicherheit bei der Kreditvergabe. Selbst die leichte Absenkung der Vergütung gegenüber dem EEG 2012 nimmt sich fast unschädlich aus, da an einer anderen Stelle des Gesetzes Entscheidendes verändert wurde: Das EEG 2014 entbindet in § 9 Anlagen von der Pflicht einer gasdichten Abdeckung des Gärrestlagers, sofern zur Erzeugung von Biogas ausschließlich Gülle eingesetzt wird. Im Klartext bedeutet dies: Wer Gülle verwendet, braucht nicht abdecken!
Bei der Planung einer Kleinanlage sollten Milcherzeuger genau sein. Allzu oft wird, im Wettstreit der Anbieter um Aufträge, bei den Investitionskosten-Berechnungen gepfuscht und heraus- oder kleingerechnet. „Manchmal fehlt die Hälfte der Infrastruktur, wie z. B. Güllezubringung, Netzanschluss, Wärmeanbindung, Lagerflächen für Mist, etc. oder es werden pauschal nur 20 Meter Gülleleitung zum Gärrestlager hin aufgeführt, mit dem Hinweis, dass der Rest nach Aufwand gebaut und abgerechnet wird. Nach unserer Erfahrung fällt jede dritte Anfrage bei der Vorprüfung wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit für den Endkunden durch!“, erläutert Christian Quirrenbach, Geschäftsführer bei NQ Anlagentechnik. „Aber nicht nur, dass derart unvollständige Kosten der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt werden, es werden zudem auch in der Phantasie Gaserträge angenommen.“ Quirrenbach’s Resümee: „Es gibt nur sehr wenige Hersteller, die ganzheitlich und individuell die Hofsituation erfassen und anschließend eine vollständige Machbarkeitsabschätzung abgeben.“
Kleine Zahlen können große Unterschiede hervorrufen: Ein billigeres BHKW zum Beispiel mit nur 2 % weniger elektrischem Wirkungsgrad sorgt schon für bis zu ca. 8.000 € weniger Stromerlöse pro Jahr (bei 90 % Auslastung). Da sollte man nicht am falschen Ende sparen und nur auf den Investitionspreis achten.
Ausschlaggebend für einen gewinnbringenden Betrieb einer Kleinanlage ist, dass die Anlage in der Hauptsache mit eigener Gülle und Mist gefüttert werden kann – möglichst ohne bzw. nur mit geringem Zusatz von NawaRos. Deshalb werden solche Anlagen auch erst ab 250 Kühen interessant.
Spagat zwischen Technik und Kosten
Der Wettbewerb indes befeuert die technische Weiterentwicklung. Wilhelm Gantefort, Entwickler des UDR-Festbettfermenters, verspricht Einsparung durch Nutzung vorhandener Güllesilos, also vorhandener Infrastruktur und dem Weglassen eines Nachgärers. Denn das Gaspotenzial will er vollständig im Fermenter heben. „Es ist ein vollkommen neues Konzept“, sagt er. Die Lösung von Tüftler Gantefort wird von Wopereis am Markt angeboten, in Kooperation mit Energie-Anlagen Röring. Drei Anlagen wurden 2014 gebaut, allerdings nicht alle in Deutschland. Laut Gantefort steigen die Anfragen. „Wir müssen den Einsatz von Technik reduzieren und zugleich automatisieren, um Arbeitszeit einzusparen“, fordert er.
Doch die weitere technische Entwicklung sei auch ein Spagat, sagt Andre Baumeister, Leiter Produktentwicklung bei PlanET: „Spart man beispielsweise an der Qualität bei der Auswahl von Komponenten oder Baugruppen, um die Investitionskosten zu senken, sorgt vielleicht ein Servicefall, der mit dem Stillstand eines BHKW verbunden ist dafür, dass die Ersparnis direkt wieder einkassiert wird.“
Auflagen treiben die Kosten
Mancherorts werden aber auch seriöse wirtschaftliche und innovative Konzepte durch die Genehmigungspraxis finanziell (aus)gebremst: „Grausam – anders kann man es nicht sagen – ist z. B. die überarbeitete Fassung des wasserrechtlichen Teils des Biogashandbuches Bayern vom Dezember 2012, die jetzt mit Umwallungspflicht und Nachrüstungen für bestehende Endlager voll greift. Oder auch die Immissionsabteilungen, die verstärkt bei diesen Kleinanlagen (auch im Außenbereich) Lärm- bzw. Geruchsgutachten fordern“, führt Gabriele Dyckhoff an, Anlagenplanerin und -beraterin bei Biogasanlagen D&K. Statiken für Wälle und Anschüttungen seien schon fast Standard. Zudem zögen sich manche Verfahren endlos hin, weil die Nachforderungen der Genehmigungsbehörden immer nur tröpfchenweise eingingen – das gilt nur in Süddeutschland. „Kosten- und zeitmäßig ist das eine Katastrophe“, beklagt Dyckhoff. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sofern die Anlagen seriös ausgeführt seien, bestehe kein Grund für verschärfte Auflagen. Das zeigt u. a. auch das Beispiel einer Kleinanlage, die im Trinkwassereinzugsgebiet einer sehr großen Brauerei betrieben wird.
Zwei Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Zwei Beispielrechnungen (Seite 68) sollen zeigen, welche Posten eine gute Kalkulation beinhaltet. Es handelt sich um zwei aktuelle Projekte, die derzeit umgesetzt werden. Während in der Anlage A Gülle und Mist eingesetzt wird, wird Anlage B ausschließlich mit Gülle gefüttert. Hieraus resultiert, dass in Anlage A ein Feststofftrichter eingeplant ist und beim zweiten Projekt (Anlage B) eine Faulraumerweiterung. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Anlage B eine besonders lange Netzzuleitung gelegt werden muss, was mit rund 100.000 € zu Buche schlägt.
Unter dem Strich rechnen sich beide Anlagen. Im Fall A (Investitionssumme von 445.750 €) ergibt sich ein Überschuss von 50.540 €, im Fall B summiert sich der Überschuss auf 64.082 € (Investitionssumme von 603.210 €). Das investierte Kapital fließt nach 4,9 bzw. 5,1 Jahren wieder zurück, der Return on Investment (ROI) liegt bei 15,3 % bzw. 13,6 %.
Dittmar Koop