Befunde „muss“ man nicht dokumentieren

In dem Artikel „Was die Klauen uns erzählen“ (Elite 4/2015) haben wir geschrieben, dass die Dokumentation der Befunde verpflichtend ist. Nach der Viehverkehrs-Verordnung § 23 Kastrations- und Klauenpflegekontrollbuch sind gewerblich tätige Klauenpfleger jedoch nur verpflichtet, zu dokumentieren „wann und an welchen Orten und in welchen...

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