Dr. Martin Höltershinken, Klinik für Rinder, Tierärztliche Hochschule Hannover
Sie liegen da wie umgeschubste Spielfiguren: Die Beine stehen im rechten Winkel ab, der Hals ist starr nach oben gereckt. Der Bauch aufgedunsen. Meist neben einem Baum oder entlang des Zauns. Blitzunfälle bei Weiderindern sind nicht selten! Je nach Anzahl und...
Dr. Martin Höltershinken, Klinik für Rinder, Tierärztliche Hochschule Hannover
Sie liegen da wie umgeschubste Spielfiguren: Die Beine stehen im rechten Winkel ab, der Hals ist starr nach oben gereckt. Der Bauch aufgedunsen. Meist neben einem Baum oder entlang des Zauns. Blitzunfälle bei Weiderindern sind nicht selten! Je nach Anzahl und Abstammung der Opfer bedeutet ihr Tod einen herben Verlust. Berichte über Blitzunfälle und regionale Häufigkeiten von Blitzen zeigen, dass es vermehrt die Vor-/Gebirgsregionen trifft, jedoch auch nördliche Gefilde wie Angeln nicht verschont bleiben. Grund genug, sich mit dem Thema zu beschäftigen und abzuklären, ob Blitzschlag-Verluste mit unter Ihre landwirtschaftliche Inventarversicherung fallen!
Herdentrieb führt zu Massen-Unfällen
Tödlich für die Rinder, die beim Gewitter Schutz unter Bäumen oder am Weiderand suchten, ist meist ein Blitz-Überschlag von einem getroffenen Baum oder Zaunpfahl, ein direkter Einschlag in ihre Körper oder die Schrittspannung. Schwer getroffene Rinder brechen bei Stromstärken von bis zu 10.000 Ampere wegen der Lähmung von Herz oder Hirnzentren sofort zusammen. Ihr Herdentrieb ist dabei gefährlich, durch ihr dichtes Beieinanderstehen kann es beim Einschlag zu Massen-Unfällen kommen! Nur schwach vom Blitzstrom berührte Tiere bleiben mit Kammerflimmern gelähmt liegen. Infolge von Kreislaufversagen verenden sie innerhalb der nächsten Stunden oder erholen sich wieder. Bei überlebenden Rindern wird kaum von bleibenden Schäden berichtet.
Sollte sich je ein Blitzunfall bei Ihren Weiderindern ereignen – gehen Sie systematisch vor! Durch voreiliges Bewegen der Kadaver verfälschen Sie Beweise, die Ihre Versicherung braucht, um den Schadensfall abzuklären. Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Beweise sammeln
- Sondern Sie überlebende Rinder von den erschlagenen Opfern ab.
- Melden Sie Ihrer Versicherung den Vorfall. Fragen Sie, was Sie am Unfallort dokumentieren müssen.
- Rufen Sie Ihren Tierarzt. Dieser muss den Tod der Tiere bestätigen (schriftlich!) und betäubte/überlebende Tiere untersuchen und versorgen.
- Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos aus allen Perspektiven, sodass sich die Gesamtsituation sowie die Einzeltiere (Ohrmarken!) erfassen lassen. Die Umgebung: In welchem Bereich der Weide liegen die Tiere? Wie weit ist der nächste Baum und Zaun von den toten Tieren entfernt? Wo hat es eingeschlagen? Ist der Boden um die Opfer herum aufgewühlt? Beim Blitzunfall gibt es keine Anzeichen eines Todeskampfes! Die Opfer: Anzeichen am Kadaver sind zunächst die Totenstarre mit weggestreckten Gliedmaßen. Diese hält nur kurz. Die Tiere sind aufgebläht, teilweise tritt blutiger Schaum aus den Körperöffnungen aus. Aftervorfälle können vorliegen. Im Maul befindet sich oft Gras oder Wiedergekautes. Die sichersten, aber sehr seltenen, Beweise für einen Blitz-Tod sind die Blitzmarken oder –Figuren. Das sind linienförmige Rötungen/Verbrennungen an der Eintrittstelle des Blitzes in den Körper. Blitzfiguren sind verästelte Versengungen der Haare oder Rötungen der Unterhaut, die von der Eintrittsstelle in Richtung Gliedmaßen verlaufen. Die Zeichen finden sich an Beinen, Kopf, Hals, Widerrist oder Kruppe. Die Marken verblassen jedoch mit der Zeit wieder. Unterhautgefäße und Organe sind stark mit schlecht geronnenem Blut gefüllt, teilweise gibt es Knochenbrüche. Kann Ihr Tierarzt die Todesursache nicht klar bestätigen, veranlasst die Versicherung eine Sektion der Tiere.
- Erst wenn alle Informationen abgesichert sind, dürfen Sie die Kadaver bergen und von der Tierkörperbeseitigung abgeholen lassen.
- Sondern Sie überlebende Rinder von den erschlagenen Opfern ab.
- Melden Sie Ihrer Versicherung den Vorfall. Fragen Sie, was Sie am Unfallort dokumentieren müssen.
- Rufen Sie Ihren Tierarzt. Dieser muss den Tod der Tiere bestätigen (schriftlich!) und betäubte/überlebende Tiere untersuchen und versorgen.
- Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos aus allen Perspektiven, sodass sich die Gesamtsituation sowie die Einzeltiere (Ohrmarken!) erfassen lassen. Die Umgebung: In welchem Bereich der Weide liegen die Tiere? Wie weit ist der nächste Baum und Zaun von den toten Tieren entfernt? Wo hat es eingeschlagen? Ist der Boden um die Opfer herum aufgewühlt? Beim Blitzunfall gibt es keine Anzeichen eines Todeskampfes! Die Opfer: Anzeichen am Kadaver sind zunächst die Totenstarre mit weggestreckten Gliedmaßen. Diese hält nur kurz. Die Tiere sind aufgebläht, teilweise tritt blutiger Schaum aus den Körperöffnungen aus. Aftervorfälle können vorliegen. Im Maul befindet sich oft Gras oder Wiedergekautes. Die sichersten, aber sehr seltenen, Beweise für einen Blitz-Tod sind die Blitzmarken oder –Figuren. Das sind linienförmige Rötungen/Verbrennungen an der Eintrittstelle des Blitzes in den Körper. Blitzfiguren sind verästelte Versengungen der Haare oder Rötungen der Unterhaut, die von der Eintrittsstelle in Richtung Gliedmaßen verlaufen. Die Zeichen finden sich an Beinen, Kopf, Hals, Widerrist oder Kruppe. Die Marken verblassen jedoch mit der Zeit wieder. Unterhautgefäße und Organe sind stark mit schlecht geronnenem Blut gefüllt, teilweise gibt es Knochenbrüche. Kann Ihr Tierarzt die Todesursache nicht klar bestätigen, veranlasst die Versicherung eine Sektion der Tiere.
- Erst wenn alle Informationen abgesichert sind, dürfen Sie die Kadaver bergen und von der Tierkörperbeseitigung abgeholen lassen.
Vorbeugen lässt sich ein Blitz-Unfall kaum, es sei denn, Sie stallen die Rinder bei einer Gewitterfront auf. In gewisser Weise lässt sich das Risiko einer Weide abschätzen: Der einzige Baum weit und breit steht auf der Weide? Das Risiko ist natürlich höher! Als gut zu bewerten sind Weideunterstände (auch für Schatten!), die gibt es jedoch kaum mehr. Dabei sind einfache Weideunterstände (offen, ohne Betonsohle) mit Ausnahmen (Naturschutz) genehmigungsfrei.