Weidemilch aus dem Stall ist zulässig

Die Vermarktung von „Weidemilch“ ist auch dann zulässig, wenn die Kühe überwiegend im Stall gehalten werden. 120 Tage Weidegang und sechs Stunden pro Tag reichen aus, um die Milch als Weidemilch zu bewerben. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem rechtskräftigen Urteil (Az. 3U1537/16).
Ein Wettbewerbsverband hatte gegen einen...

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