Kleinbiogasanlagen können neben der Milch für zusätzliches Einkommen sorgen. Die Rentabilität einer „Gülle-Anlage“ hängt dabei von mehreren Faktoren ab.
Im Gegensatz zu größeren Biogasanlagen, die meist mit Energiepflanzen zugefüttert werden, laufen Kleinbiogasanlagen rein mit Gülle und Mist. Somit passen sie optimal in einen Milchkuhbetrieb (ab 250 Kühen + Nachzucht kann die Anlage auf 75 kWh gefahren werden, ansonsten wäre eine Gülleaufnahme erforderlich), da die...
Kleinbiogasanlagen können neben der Milch für zusätzliches Einkommen sorgen. Die Rentabilität einer „Gülle-Anlage“ hängt dabei von mehreren Faktoren ab.
Im Gegensatz zu größeren Biogasanlagen, die meist mit Energiepflanzen zugefüttert werden, laufen Kleinbiogasanlagen rein mit Gülle und Mist. Somit passen sie optimal in einen Milchkuhbetrieb (ab 250 Kühen + Nachzucht kann die Anlage auf 75 kWh gefahren werden, ansonsten wäre eine Gülleaufnahme erforderlich), da die Rohstoffe auf dem Betrieb ohnehin vorhanden sind. Gülle und Mist werden zudem veredelt und aufgewertet, denn der Abbau der organischen Substanz erhöht die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe und die Fließfähigkeit des Gärrestes. Besonders für Grünland ist dies von Vorteil, ein durchaus positiver Nebeneffekt.
Interessant ist eine Investition in eine Kleinbiogasanlage auf den ersten Blick auch, weil im Zuge der neuen DüngeVO gerade vielerorts Güllelager errichtet werden müssen. Denn ab dem 1. Januar 2020 müssen Agrar-Betriebe mit einem Viehbesatz von mehr als 3 GV/ha sowie Betriebe ohne eigene Fläche ein Güllelager für neun Monate nachweisen. Hinzu kommen die verschärften Düngeregeln, die besonders Gebiete betreffen, die Nitrat-belastet sind. So soll künftig unter anderem ein Verbot in den roten Gebieten gelten für bestimmte Herbstdüngungen und die Sperrfrist für Grünland soll um vier Wochen verlängert werden (auf 1. Oktober bis 31. Januar).
Erhöhte Wirtschaftlichkeit
Eine Kleinbiogasanlage kann die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes fördern und breiter aufstellen. Dem gegenüber stehen jedoch hohe Investitionskosten. Dies weiß auch Heinrich Bramert aus Dorsten (NRW), selber Betreiber einer Anlage: „Da der Staat die Einspeisevergütung garantiert, ist die Wirtschaftlichkeit gegeben. Das gibt Sicherheit. Die Anlage bringt aber auch zusätzliche Arbeit mit sich, deswegen sollten möglichst mehrere Personen mit dem System vertraut sein.” Nicht auf jeden Betrieb passt so eine Anlage. Auch die Tierzahl muss passen und der Landwirt selbst muss sich mit der Anlage auskennen. Biogasanlagenbetreiber Johann Hamberger aus Stephanskirchen (Bayern) vertritt die Meinung: „ Solch eine Anlage muss zum Betrieb und vor allem auch zu dem Landwirt passen, denn nur wer sich damit auseinandersetzt und auch mal selber an die Technik Hand anlegen kann, wird erfolgreich sein.”
Förderung rückläufig
Kleinbiogasanlagen sind Anlagen, die maximal 75 kWh Leistung erbringen dürfen, sie dürfen höchstens zu 20% mit Energiesubstanzen (Mais etc.) oder auch Geflügelmist beschickt werden. Bei dieser Option sind zusätzlich höhere Auflagen einzuhalten. Die Einspeisevergütung von Kleinbiogasanlagen lag bis 2016 bei 23,53 ct/kWh, seitdem verringert sie sich halbjährlich um ein halbes Prozent, sodass bei einer jetzigen Inbetriebnahme nur noch 22,25 ct/kWh für die nächsten 20 Jahre ausgezahlt werden.
Betrieblich sollten bestimmte Voraussetzungen für den Bau einer Gülle-Biogasanlage sprechen, damit sich eine Investition lohnt:
- Der Wirtschaftsdünger von mindestens 180 GV ist vorhanden oder kann zugeliefert werden (75 kWh müssen nicht unbedingt voll ausgeschöpft werden).
- Die Gülle/Festmist kann möglichst frisch in den Fermenter gelangen.
- Zusätzlicher Güllelagerraum außerhalb des Stalles ist vorhanden, oder muss ohnehin geschaffen werden.
- Freie Arbeitskapazitäten sind verfügbar, um täglich etwa eine halbe bis ganze Stunde für die Betreuung der Anlage aufzubringen.
- Der Wirtschaftsdünger von mindestens 180 GV ist vorhanden oder kann zugeliefert werden (75 kWh müssen nicht unbedingt voll ausgeschöpft werden).
- Die Gülle/Festmist kann möglichst frisch in den Fermenter gelangen.
- Zusätzlicher Güllelagerraum außerhalb des Stalles ist vorhanden, oder muss ohnehin geschaffen werden.
- Freie Arbeitskapazitäten sind verfügbar, um täglich etwa eine halbe bis ganze Stunde für die Betreuung der Anlage aufzubringen.
Baukosten entscheidend
Eine Investition in eine Kleinbiogasanlage kann sich für Milcherzeuger durchaus lohnen, bis zu 30.000 € an zusätzlichem Einkommen kann eine solche Anlage beisteuern (Übersicht 1). Allerdings sind die Investitionen nicht zu unterschätzen. Je nachdem, ob ein Güllelager vorhanden ist oder noch zugebaut werden muss, müssen in aller Regel zw. 600.000 und 1 Mio. € investiert werden. Das Güllelager, das als Endlager dienen soll, darf dabei nicht unter einem Stall sein, sondern muss außerhalb für sich stehen.
Oft muss die Investition zu großen Teilen oder gar vollständig fremdfinanziert werden. Ohne einen Gang zur Vertrauensbank ist ein solches Projekt meist nicht zu stemmen. Tipp: Präsentieren Sie dem Finanzinstitut ein ordentliches Konzept, so können Sie womöglich einen niedrigen Zinssatz aushandeln. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind die Baukosten. Nur wenn sich diese in Grenzen halten, kann ein Gewinn erwirtschaftet werden. Die Baukosten fallen geringer aus, wenn ein externes Güllelager schon vorhanden ist oder ohnehin gebaut werden muss (siehe Übersicht 1). Muss hingegen ein Lager extra errichtet werden, schrumpft der jährliche zu erwartende Gewinn deutlich. Oft bleiben weniger als 10.000 € am Jahresende über.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Arbeitsaufwand. Täglich kostet die Anlage rund eine halbe bis ganze Stunde. Dies gilt für 365 Tage im Jahr, auch während den Arbeitsspitzen! Eine grobe Kalkulationsrechnung für einen Betrieb mit 250 Kühen hat Roland Schulze Lefert, Experte für Biogas an der Landwirtschaftskammer Münster, beispielhaft aufgestellt(s. Übersicht 1).
Ungewisse Zukunft
Ob der Staat auch nach 20 Jahren noch eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom garantiert, das lässt sich nicht vorhersagen. Deshalb sollte eine solche Anlage immer auch auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Andererseits rückt die Klimaproblematik immer mehr in den Mittelpunkt der Politik, nicht auszuschließen, dass ein neues EEG Kleinbiogasanlagen künftig besserstellt. Auch verschiedene Verbände und Bundesländer fordern, dass die Güllevergärung in Biogasanlagen steigen soll. Denn Bioenergie kann Strom verlässlich und bedarfsgerecht produzieren.J. Bünker