EU: Stundung der Superabgabe in drei Jahresraten

Die Europäische Kommission erklärt sich bereit, überliefernden Milcherzeugern die Zahlung der Superabgabe auf Raten zu gestatten. Dabei soll es den Regierungen freigestellt werden, nationale Vorkehrungen zu treffen.

Wenn es eine Zahlung der Superabgabe auf Raten geben wird, dann soll es den einzelnen Regierungen freigestellt werden, nationale Vorkehrungen zu treffen. Dass gehe aus einem Vorschlag hervor, der vergangene Woche von der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten übermittelt wurde.
  • Danach dürften die Molkereien die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober 2015, 2016 und 2017 zahlen.
  • Dabei müsste sichergestellt werden, dass die Regelung den Milcherzeugern zugute kommt.
  • Die Kosten einer solchen Maßnahme trügen die Mitgliedstaaten, da sie nicht von der Pflicht entbunden werden, den vollen Betrag auf einen Schlag bis Ende November dieses Jahres zu entrichten.
  • Die Maßnahme laufe dann auf eine staatliche Beihilfe hinaus – sie müsste von Brüssel extra genehmigt werden, falls die Bagatellschwellen überschritten werden. Das EU-Recht sieht hier vor, dass Landwirte innerhalb von drei Jahren bis zu 15.000 Euro staatliche Beihilfen genehmigungsfrei erhalten dürfen.

  • Danach dürften die Molkereien die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober 2015, 2016 und 2017 zahlen.
  • Dabei müsste sichergestellt werden, dass die Regelung den Milcherzeugern zugute kommt.
  • Die Kosten einer solchen Maßnahme trügen die Mitgliedstaaten, da sie nicht von der Pflicht entbunden werden, den vollen Betrag auf einen Schlag bis Ende November dieses Jahres zu entrichten.
  • Die Maßnahme laufe dann auf eine staatliche Beihilfe hinaus – sie müsste von Brüssel extra genehmigt werden, falls die Bagatellschwellen überschritten werden. Das EU-Recht sieht hier vor, dass Landwirte innerhalb von drei Jahren bis zu 15.000 Euro staatliche Beihilfen genehmigungsfrei erhalten dürfen.

Für das letzte Quotenjahr könne europaweit eine Superabgabe von bis zu 1 Mrd. Euro fällig werden, so die aktuelle Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Die EU-Mitgliedstaaten stimmen voraussichtlich am 11. März über den Entwurf zur Stundung ab, gegen Ende des Monats könnte dann die Veröffentlichung erfolgen.

Geld soll im Milchsektor bleiben

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) begrüßten den Vorstoß der Kommission, betonten jedoch gleichzeitig, dass dies nicht ausreiche. „Es wird erwartet, dass die Superabgabe dieses Jahr sehr hoch ausfallen wird, was bedeutet, dass viel Geld aus dem Sektor genommen würde. Das ist nicht hinnehmbar“, erklärte COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen.
Er verlangte, die Strafzahlungen insgesamt zweckgebunden für den Milchsektor zu verwenden. Angesichts des Bestrebens der EU, Beschäftigung und Wachstum anzukurbeln, müsse die von den Milcherzeugern gezahlte Superabgabe für Investitionsbeihilfen genutzt werden. (AgE)