EMB sagt Genossenschaften den Kampf um die Milch an

Drei Milcherzeugerverbände aus Deutschland, Frankreich und Belgien wollen künftig länderübergreifend Milch bündeln und sagen deshalb den Genossenschaften den Kampf an.

„Die Milcherzeuger werden in Zukunft bei Bündelungsfragen noch intensiver und vor allen Dingen länderübergeifend zusammen arbeiten“, mit diesen Worten stellte Sieta van Keimpema, Vizepräsidentin des European Milk Board (EMB), das neue Aktionsbündnis vor. In der Internationalen Bündelungskommission der Milcherzeuger bzw. „Commission internationale de regroupement des producteurs laitiers“ werden zunächst die deutsche Organisation MEG Milch Board w.V., das France Milkboard aus Frankreich und die MIG – Milcherzeuger Interessengemeinschaft aus Belgien kooperieren. Ihr Ziel ist es, die Bündelung der Erzeuger, d. h. die Möglichkeit für Erzeuger gebündelt in Gemeinschaften zu verhandeln, europaweit voran zu treiben.
EMB_Aktionsbündnis

Vertreter aus Deutschland, Frankreich und Belgien haben das Aktionsbündnis „Internationale Bündelungskommission der Milcherzeuger" aus der Taufe gehoben. (Foto: EMB) (Bildquelle: Elite Magazin)

„In der Internationalen Bündelungskommission der Milcherzeuger werden wir die Möglichkeiten, die das Milchpaket zur Bündelung jetzt schon bietet, für die Produzenten ausloten und nutzen. Es wird hier ein reger Informationsaustausch stattfinden, wir werden bei der Ausarbeitung von Modellverträgen kooperieren und es werden Initiativen zur Gründung grenzüberschreitender Erzeugerorganisationen unterstützt“, so Rainer von Hößlin, Geschäftsführer der MEG Milchboard w.V. „Zum anderen muss die Bündelungskommission aber auch unbedingt die noch bestehenden Probleme im Milchpaket benennen und die Politik vehement zur Behebung dieser Nachteile aufrufen“, ergänzt sein Kollege Paul de Montvalon vom France MilkBoard.

Möglichkeiten des Milchpakets nutzen – Nachteile beheben

Laut EMB  ist im Milchpaket eine gemeinsame Linie bezüglich der Gründung und Anerkennung von Erzeugergemeinschaften vorgesehen. Somit darf die Bündelung auch in Ländern stattfinden, in denen es vorher gesetzlich nicht möglich war. Und sie darf auch grenzüberschreitend erfolgen. In der Bildung von Erzeugergemeinschaften über nationale Grenzen hinaus sieht man bei EMB denn auch ein Gegengewicht zu den rasant fortschreitenden Fusionen auf Molkereiebene.
Allerdings  darf gemäß den Bestimmungen des Milchpakets keine Milch, die einer Lieferung an Genossenschaften unterliegt, verhandelt werden. Auch ist eine Doppelmitgliedschaft der Erzeuger – sowohl in einer Genossenschaft als auch in einer verhandelnden Erzeugerorganisation – derzeit sowohl nach europäischer als auch nach nationaler Gesetzgebung nicht möglich. Das wollen die Organisatoren der neuen, länderübergreifenden Erzeugergemeinschaft unbedingt ändern. „Die Erzeuger übernehmen mit der Gründung der Internationalen Bündelungskommission der Milcherzeuger Verantwortung, um das Ungleichgewicht zwischen Erzeuger und Verarbeiter am Markt zu verringern. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die EU-Politik kann sich da ihrer Verantwortung nicht entziehen“, so Sieta van Keimpema.

Konkrete Maßnahmen

Konkret hat sich die Bündelungskommission hat sich folgende Aufgaben gestellt:
  1. Die drei Mitgliedsorganisationen wollen sich untereinander über die jeweiligen Projekte, Veranstaltungen und Strategien zeitnah und vollständig unterrichten.
  2. Aktuelle Milchpreise sollen in einem Zeitrhythmus von vier Monaten ausgetauscht werden. Grundlage sollen die Auszahlungspreise von mindestens fünf Molkereien sein, wobei zwei große, zwei mittlere und eine kleinere Molkerei herangezogen werden sollen. So soll sich keine Molkerei mehr darauf berufen können, dass im Nachbarland geringere Preise bezahlt werden, wenn dies dort tatsächlich nicht der Fall ist (laut EMB so geschehen in Frankreich, wo man  sich auf exorbitant niedrige und unzutreffende Preise in Deutschland berufen hat).
  3. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Nachbarländern.
  4. Die Unterstützung von Initiativen zur Gründung von grenzüberschreitenden Erzeugerorganisationen (EZO).
  5. Die Hilfe bei Gründung von Erzeugergemeinschaften (Informationen über alternative und vernünftige Vertriebswege). Die Mitglieder der Kommission werden sich daher zunächst darüber informieren, welche Vertriebswege  in ihren Ländern organisiert werden können.
  6. Hilfestellung bei allen Bestrebungen, die Unabhängigkeit der Genossenschaften von der Milchindustrie zu fördern. Da laut EMB die Verflechtungen der Genossenschaften mit der abnehmenden Hand in rechtlicher und personeller Hinsicht kaum zu übersehen sind, müsse ein Weg geschaffen werden, der es den Genossen ermögliche, ihre Milch zu verhandeln und nicht nur abzuliefern.
  7. Die gegenseitige Information über Verhandlungen zu einer Vertragslösung, wie sie in Frankreich bereits existiert. Das Aktionsbündnis will solche Entwicklungen unterstützen, wenn die Verträge einen Mindestinhalt zwingend und verbindlich vorschreiben, der den Erzeugern einen kostendeckenden Preis garantiert; etwa in Sinne einer allgemein verbindlichen Tarifregelung.

  1. Die drei Mitgliedsorganisationen wollen sich untereinander über die jeweiligen Projekte, Veranstaltungen und Strategien zeitnah und vollständig unterrichten.
  2. Aktuelle Milchpreise sollen in einem Zeitrhythmus von vier Monaten ausgetauscht werden. Grundlage sollen die Auszahlungspreise von mindestens fünf Molkereien sein, wobei zwei große, zwei mittlere und eine kleinere Molkerei herangezogen werden sollen. So soll sich keine Molkerei mehr darauf berufen können, dass im Nachbarland geringere Preise bezahlt werden, wenn dies dort tatsächlich nicht der Fall ist (laut EMB so geschehen in Frankreich, wo man  sich auf exorbitant niedrige und unzutreffende Preise in Deutschland berufen hat).
  3. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Nachbarländern.
  4. Die Unterstützung von Initiativen zur Gründung von grenzüberschreitenden Erzeugerorganisationen (EZO).
  5. Die Hilfe bei Gründung von Erzeugergemeinschaften (Informationen über alternative und vernünftige Vertriebswege). Die Mitglieder der Kommission werden sich daher zunächst darüber informieren, welche Vertriebswege  in ihren Ländern organisiert werden können.
  6. Hilfestellung bei allen Bestrebungen, die Unabhängigkeit der Genossenschaften von der Milchindustrie zu fördern. Da laut EMB die Verflechtungen der Genossenschaften mit der abnehmenden Hand in rechtlicher und personeller Hinsicht kaum zu übersehen sind, müsse ein Weg geschaffen werden, der es den Genossen ermögliche, ihre Milch zu verhandeln und nicht nur abzuliefern.
  7. Die gegenseitige Information über Verhandlungen zu einer Vertragslösung, wie sie in Frankreich bereits existiert. Das Aktionsbündnis will solche Entwicklungen unterstützen, wenn die Verträge einen Mindestinhalt zwingend und verbindlich vorschreiben, der den Erzeugern einen kostendeckenden Preis garantiert; etwa in Sinne einer allgemein verbindlichen Tarifregelung.