In den letzten Wochen breitet sich das Blauzungenvirus Serotyp 3 mit unterschiedlicher Intensität in befallenen Betrieben aus. Ganze Herden sind betroffen, und die wirtschaftlichen Schäden sowie Tierverluste sind erheblich.
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In den letzten Wochen breitet sich das Blauzungenvirus Serotyp 3 mit unterschiedlicher Intensität in befallenen Betrieben aus. Ganze Herden sind betroffen, und die wirtschaftlichen Schäden sowie Tierverluste sind erheblich.
Rolle der Versicherungen bei Tierseuchen
In Deutschland federt die Tierseuchenkasse (Pflichtversicherung), die finanziellen Folgen von Tierseuchen ab. Sie bietet Entschädigungen für Tierverluste, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen verursacht werden. Die Tierseuchenkasse deckt jedoch nicht alle Folgeschäden ab, insbesondere nicht die wirtschaftlichen Verluste, die durch Milchausfall oder Aborte entstehen. Um sich hier abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung.
Was ist ein Ertragsschaden und wie wird er berechnet?
Ein Ertragsschaden entsteht, wenn der Deckungsbeitrag – die Differenz zwischen den Erlösen (z. B. Schlacht-, Milch- oder Verkaufserlöse) und den variablen Kosten (z. B. Futter-, Tierarzt- oder Energiekosten) – infolge eines Schadenereignisses sinkt. Die Ertragsschadenversicherung deckt die Differenz zwischen dem unter normalen Betriebsbedingungen erwarteten Deckungsbeitrag und dem tatsächlich erzielten Deckungsbeitrag während des Schadenszeitraums ab. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreten des Schadens und gilt für einen bei Vertragsabschluss festgelegten Zeitraum. In der Regel beträgt dieser 12 Monate, kann jedoch individuell gegen einen Mehrbeitrag auf 18 oder 24 Monate erhöht werden.
Tierseuchen sind seltener geworden, dennoch sind immer wieder Herden betroffen. Der Verlust lässt sich mithilfe der Ertragsschadenversicherung eindämmen.
Milchverluste treten sowohl bei Einzeltieren als auch in der Herde im Zusammenhang mit BTV-Infektionen auf.
(Bildquelle: Schiewer)
Fallbeispiel: BTV-3
Worauf sollten Milcherzeuger achten, wenn eine BTV-3-Infektion zu größeren Problemen führt und sie den Schaden geltend machen möchten?
Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Ertragsschadenversicherung die Blauzungenkrankheit abdeckt. Da die Blauzungenkrankheit eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, sind Sie als Versicherter verpflichtet, den Schaden umgehend zu melden.
Nach Eingang der Meldung sendet die Versicherung ein Formular zu, das Fragen zum Gesundheitsstatus Ihrer Herde enthält und vom betreuenden Tierarzt auszufüllen ist. Zusätzlich ist ein positiver PCR-Befund aus einem amtlich anerkannten Labor erforderlich; eine positive Probe genügt. Dieses Vorgehen ist bei den meisten Versicherungen üblich.
Tipps zur Dokumentation Ihrer Verluste
Eine umfassende Dokumentation und die passenden Versicherungen sind entscheidend, um die finanziellen Folgen einer BTV-3-Infektion bzw. die Ertragsverluste wirksam auszugleichen. Beachten Sie die folgenden Schritte:
Nachweise sammeln: Halten Sie die Infektion durch Untersuchungsergebnisse fest, die beispielsweise automatisch in der HIT-Datenbank für die betroffenen Tiere gespeichert werden.
Verluste dokumentieren: Halten Sie ausführlich alle Verluste fest. Von der verminderten Milchleistung und erhöhten Zellzahlen bis hin zu Fällen, in denen Tiere verenden oder aufgrund schwerer Folgeerkrankungen notgeschlachtet werden müssen. Erfassen Sie ebenfalls alle Zu- und Abgänge. Dies hilft auch bei der späteren Dokumentation von Langzeitschäden wie schlechterer Fruchtbarkeit, Aborten und Klauenerkrankungen.
Tierarztkosten auflisten: Notieren Sie die gestiegenen Tierarztkosten, die im Zusammenhang mit der BTV3-Infektion entstanden sind, sowie die Kosten für die Beprobung der Herde.
Zusätzlichen Aufwand erfassen: Dokumentieren Sie den zusätzlichen Aufwand für die Versorgung und Betreuung Ihres Tierbestands. Beachten Sie, dass nicht alle Versicherungen diesen Mehraufwand des Betriebsleiters abdecken. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Unterstützung von Familienmitgliedern oder Bekannten in Rechnung zu stellen und diese Kosten bei der Versicherung geltend zu machen.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Dokumentation können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung besser durchsetzen und so die wirtschaftlichen Schäden minimieren. Eine gut vorbereitete Dokumentation erleichtert das Gespräch mit der Versicherung und führt zu einem effizienteren Schadensregulierungsverfahren.
R+V rechnet mit Schäden in Millionenhöhe
Deutschlands größter landwirtschaftlicher Tierversicherer R+V rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. „Wir rechnen mit einem ähnlich schlimmen Ausmaß wie bei dem Seuchenzug von 2007/2008“, sagt Carsten Reimer, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Damals wurden in Deutschland rund 26.000 infizierte Wiederkäuer registriert, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die R+V verzeichnete bei ihren Kunden in der Ertragsschadenversicherung einen Gesamtschaden von rund 14 Millionen Euro. Für den aktuellen Ausbruch rechnet der Versicherer mit Schäden in ähnlicher Größenordnung.
Tierärzte berichten, was sich bei der Behandlung von an BTV erkrankten Kühen bewährt und wie sich ihr Immunsystem stärken lässt, um Folgeerkrankungen abzufangen.