Umgang mit dem Wolf

Niedersachsen startet Initiative beim Bundesrat

Niedersachsen hat eine Initiative zum Umgang mit dem Wolf beim Bundesrat auf den Weg gebracht. Ziel der Initiaitve sei, ein praktikables und bundeseinheitliches Konzept zu Umgang mit dem Wolf zu beschließen. Dem Antrag haben sich Sachsen und Brandenburg angeschlossen.
Auffällige Wölfe mit problematischem Verhalten sollten entnomen werden dürfen, um Weidetiere und Menschen zu schützen. Die entsprechende Vorschrift soll an die Regelung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) angepasst werden. In wie weit die einzelnen Aspekte in der geforderten Regelung umsetzbar sind, soll anhand der Vorgehensweise in anderen Ländern, z.B. Frankreich, geprüft werden. Zudem sollen wolfsfreie Bereiche" ausgewiesen werden und der Erhaltungszustand des Wolfs jährlich überprüft werden. Das Monitoring der westpolnisch-zentraleuropäischen Wolfspopulation soll möglichst im Verbund mit Polen erfolgen.
Niedersachsen fordert zudem, Präventionsmaßnahmen von Weidetierhaltern künftig zu 100 % statt zu 80 % zu fördern und dabei auch Arbeits- und Haltungskosten für Herdenschutzhunde zu berücksichtigen. Außerdem soll die Weidetierhaltung im Offenland durch eine spezielle Prämie honoriert werden. Die Initiative wird voraussichtlich Mitte Oktober im Bundesrat diskutiert.

„Wolfsportal NRW“ freigeschaltet

Nordrhein-Westfalen hat unterdessenerstmals ein Wolfsgebiet" ausgewiesen, in dem genetische Nachweise erstmals auf einen standorttreuen Wolf hingewiesen hatten. Das Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 958km2 mit Teilen im Kreis Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen. Das teilte das landwirtscaftsministerium in Düsseldorf mit. Tierhaltungen in diesem Gebiet mit Schafen, Ziegen und Wildgehegen könnten ab sofort eine Förderung ür Herdenschutzmaßnahmen bekommen. Die Anträge bearbeitet die Bezirksregierung Münster.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte die Ausweisung des Wolfsgebietes. Weidetierhalter hätten jetzt die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, Herdenschutzmaßnahmen umzusetzen. Kritisch wertete der NABU die Beschränkung der Förderung auf Schaf- und Ziegenhalter sowie Wildgehege. Herdenschutz müsse allen Herdenhaltern möglich sein.
Informationen zum Wolf in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dem Wolfsportal NRW".
Quelle: AgE