Selbstfahrende Futtermischwagen werden von KFZ-Steuer befreit
Selbstfahrende Futtermischwagen werden ab dem kommenden Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Kraftfahrzeugsteuer für derartige Fahrzeuge liegt nach Angeben der Bundesregierung bei rund 1.700 Euro im Jahr.
Die Steuerbefreiung gilt künftig für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
Die Steuerbefreiung gilt künftig für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.