Verbot Schlachtung trächtiger Rinder kommt

In dieser Woche wird der Bundestag aller Voraussicht nach die letzten Gesetzesänderungen dieser Legislaturperiode im Agrarbereich auf den Weg bringen. Es handelt sich dabei um die Aufhebung des Verfütterungsverbotes von tierischem Fett an Wiederkäuer, wofür das Lebensmittel- und Fütterungsgesetzbuch (LFGB) geändert werden muss, und das gesetzliche Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere.
Quelle: AgE