Zott unterscheidet zwischen Anbinde- und Laufställen

Die Molkerei Zott differenziert in ihren Milchverkaufverträgenzwischen Laufstall- und Anbindehaltung. In den Milchverkaufverträgen des Mertinger Unternehmens wird darauf hingewiesen, dass es zu einer getrennten Erfassung kommen könnte, falls der Handel keine Milch aus der Anbindehaltung mehr annehmen wird. Tritt dieser Fall ein, wird Zott den Anbindehaltern wohl einen geringeren Milchpreis auszahlen, um die Mehrkosten der getrennten Erfassung auszugleichen.
Quelle: Bay. Ldw. Wochenblatt