Wolfsgipfel: Abschuss von auffälligen Wölfen wie regeln

Beim Umgang mit auffälligen Wölfen zeichne sich nach dem „Wolfsgipfel“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium am 10. Januar 2019 zwar, ohne ein offizielles Ergebnis, keine klare politische Linie ab, aber eine mögliche Richtung. Thema war, ob künftig eine „gemäßigte Bestandsregulierung“ durch Abschuss ermöglicht werden soll.
Denn im Anschluss an den Gipfel habe Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Medien gegenüber erklärt, dass man sich auf eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geeinigt habe. So sollen künftig einzelne Wölfe und auch ganze Rudel getötet werden dürfen, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ verursacht werden. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von ordnungsgemäß abgesicherten Nutztieren angreifen oder die gegenüber Menschen die Scheu verlieren würden.
Quelle: AgE