Wiesehoff kürzt Staffelzuschläge

Die Sahnemolkerei Wiesehoff hat bereits im Dezember in einem Schreiben an seine Lieferanten angekündigt, die Staffelzahlungen ab dem 01.01.2016 zu „vereinfachen“, damit der Basispreis wieder vergleichbar mit denen der Nachbarmolkereien sei. Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (Ausgabe 15/2016) berichtet nun darüber und geht davon aus, dass das „grobüberschlagen“ eine Halbierung der Staffelzuschläge bedeute.
Der vom Wochenblatt befragte WLV-Rechtsexperte Hubertus Schmitte erklärt das Vorgehen von Wiesehoff als nicht rechtmäßig. Denn Änderungen der Staffel dürfen seiner Einschätzung nach lediglich nach gemeinsamer Besprechung und Einvernehmen zwischen Lieferanten und Molkerei geändert werden. Aus juristischer Sicht könnten die Wiesehoff-Milcherzeuger also auf die Auszahlung der alten Staffelzuschläge bestehen.
Ebenfalls sehr kritisch sieht der Rechtsexperte die Aufforderung der Molkerei in einem Schreiben von März an die Lieferanten, eine „verbindliche“ Mengenplanung einzureichen. Grundsätzlich sei eine Mengenplanung positiv, die geforderte Verbindlichkeit sei jedoch schwierig. Mögliche Konsequenzen bei der Überschreitung der Mengenplanung bleiben offen. Der Rechtexperte rät den Wiesehoff-Milcherzeugern folgenden Satz zu ihrer Mengenplanung anzuhängen: „Bitte beachten Sie: Diese Mengenplanung ändert nicht daran, dass eine eventuelle andere Produktionsmenge gleichwohl abgenommen werden muss“,  denn die Abnahmepflicht jeglicher Milchmengen sei in § 1 der Wiesehoff-Verträge festgelegt.
Der Geschäftsführer der Molkerei, Hubert Wiesehoff, sei für eine Stellungnahme nicht zu erreichen gewesen, erklärt das Wochenblatt.
Ferner wurde bekannt gegeben, dass FrieslandCampina seine Anteile von 49 % an Wiesehoff Anfang dieser Woche an das Unternehmen zurückverkauft habe.
(Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, 15/2016)