Wachstum von Milcherzeugerorganisationen soll weiter begrenzt werden

Die zulässige Obergrenze für nicht genossenschaftliche Erzeugerzusammenschlüsse im Milchbereich soll weiter sinken. Der zuständige Berichterstatter im Europaparlament, James Nicholson, schlägt vor, dass eine Vermarktungsorganisation lediglich maximal 20 % der nationalen Milchmenge bündeln soll. Erzeugerorganisationen die grenzüberschreitend handeln sollten lediglich ein Fünftel der gesamten Produktionsmenge der betroffenen Mitgliedstaaten auf sich vereinen. Lediglich im Falle von Ländern, deren Erzeugung im EU-Vergleich vernachlässigbar ist, sollen erhöhte Schwellen von 75 % gelten. Die EU-Kommission sieht eine Produktionsbündelung von bis zu 33 % der Gesamtmenge vor.