Vorsicht bei der Abgabe von Rohmilch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät besonders empfindlichen Personengruppen (Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen) vom Verzehr von unerhitzter Rohmilch und Rohmilchprodukten ab. Neben Campylobacter- und EHEC-Bakterien könne die unbehandelte Milch durch Verunreinigungen weitere Krankheitserreger wie Salmonellen, Listerien und Erreger des Q-Fiebers enthalten, erläuterte das BfR.

Rohmilch nur abgekocht ausschenken!

Um Infektionen zu vermeiden, muss rohe Milch daher auf alle Fälle vor dem Verzehr abgekocht werden. Eventuell vorhandene Erreger werden dadurch abgetötet. Dieses gilt auch bei Besuchen von Schulklassen und andere Kindergruppen auf den Milchviehbetrieben. Denn zum Schutz vor Infektionen ist die Abgabe von unerhitzter Rohmilch in Deutschland grundsätzlich verboten. 

Ausnahmen

Eine Ausnahme von dieser Regel bestehe bei
  • der Abgabe von Milch ab Hof, wobei an der Ausgabestelle der deutliche Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein müsse
  • und bei der sogenannten Vorzugsmilch". Dabei handele es sich um eine abgepackte Rohmilch aus Betrieben mit besonderen hygienischen Vorschriften und Kontrollen, die im Einzelhandel erhältlich sei.

(AgE)
 

  • der Abgabe von Milch ab Hof, wobei an der Ausgabestelle der deutliche Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein müsse
  • und bei der sogenannten Vorzugsmilch". Dabei handele es sich um eine abgepackte Rohmilch aus Betrieben mit besonderen hygienischen Vorschriften und Kontrollen, die im Einzelhandel erhältlich sei.