Vorgaben für Güllebehälter weiter diskutiert

Der Bundesrats-Agrar-Ausschuss hat sich dagegen ausgesprochen, Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehälter (JGS-Anlagen) in die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aufzunehmen. Der federführende Umweltauschuss hat seine Entscheidung jedoch vertagt. Er wird am 8. Mai entscheiden.
Das Agrarressort befürchtet hohe Kosten für Tierhalter, wenn bestehende Güllebehälter nachgerüstet werden müssten. Sowohl Agrar- als auch Umweltausschuss fordern jedoch ein einhellig eine Klarstellung für Biogasanlagen. Gärrestlager müssten in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang" zur Biogasanlage stehen, damit nicht die Güllelager von zuliefernden Landwirten automatisch als Biogasanlage im Sinne des AwSV gelten. Das würde entsprechende Auflagen nach sich ziehen.
AgE