VGH: Urteil zum Kälberexport bestätigt
Beschwerde der Veterinärbehörde gegen Kälberexport war nicht rechtens. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen hat. Durch den am 09.12.2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde das zuständige Veterinäramt zur Abfertigung eines Kälberexportes nach Spanien verpflichtet, gegen den die zuständige Behörde damals Beschwerde einlegte. Zu Unrecht, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in seinem Urteil vom 06.02.2020 feststellte. Geklagt hatte die KälberKontorSüd GmbH (KKS).
Quelle: topagrar
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