Verpflichtende Landwirtschaftszählung im Frühjahr 2020

Im Frühjahr 2020 steht nach zehn Jahren wieder eine Landwirtschaftszählung in Deutschland durch die Statistikämter an. Auskunftspflichtig sind unter anderem alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 5 Hektar genutzter Fläche, insgesamt müssen 80.000 stichprobenartig gewählte Betriebsleiter weitergehende Fragen beantworten. Die befragten Betriebe sollen durch die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten (siehe unten) entlastet. Mit Ausnahme von Härtefällen" soll die Befragung durch einen Online-Fragebogen erfolgen.
Der Fragenkomplex umfasse die Angaben zur Rechtsform, zur Bodennutzung einschließlich Zwischenfruchtanbau, zu den Tierbeständen, zum ökologischen Landbau, zur Bewässerung, zum Betriebsleiter, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zur Hofnachfolge, sowie zu Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Die 80.000 Stichprobenbetriebe müssen über das Grundprogramm hinaus weitere Fragen zu den Arbeitskräften, zu den Einkommenskombinationen, zu den Tierhaltungsverfahren, zur Wirtschaftsdüngerausbringung und -lagerung sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung beantworten.
Die im Rahmen der Landwirtschaftszählung genutzten Verwaltungsdaten umfassten InVeKoS, das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), die Daten aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie in einzelnen Bundesländern Daten aus der Datenbank nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sowie aus der Datenbank nach dem Landpachtverkehrsgesetz. Auch die Informationen zu den Unternehmensverflechtungen in der Landwirtschaft würden aus statistischen Datenbanken gewonnen.
Die Geheimhaltung der erfassten einzelbetrieblichen Angaben sei sicher, betonte das Statistische Bundesamt (Destatis). Entsprechende Geheimhaltungsvorschriften seien im Bundestatistikgesetz verankert. Eine Weitergabe der Daten an die Finanzverwaltung oder an Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren, sei ausgeschlossen.
Laut dem Statistische Bundesamt dient die umfassende Erhebung der Gewinnung verlässlicher und aktueller Strukturdaten zur deutschen Landwirtschaft. Diese sind unter anderem für Folgeabschätzungen von Politikmaßnahmen und für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wichtig. Eine Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse ist für Januar 2021 geplant. Die Ergebnisveröffentlichung werde über das Internetangebot www.landwirtschaftszaehlung2020.de erfolgen; auf der Website finden Sie detaillierte Informationen.
Quelle: AgE
Internetangebot zur Zählung
Die Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse sei für den Januar 2021 geplant, teilte Destatis außerdem mit. Ab dem zweiten Quartal 2021 erfolge die schrittweise Veröffentlichung von endgültigen Ergebnissen einzelner Erhebungsabschnitte der Landwirtschaftszählung. Neben klassischen Veröffentlichungstabellen würden die erhobenen Daten mittels Kartendarstellungen und Diagrammen anschaulich dargestellt. Während Ergebnisse der Bundes- und Landesebene auf seiner Webseite abrufbar sein würden, erfolge die Darstellung regional tiefergegliederter Ergebnisse auf den Webseiten der Statistischen Landesämter, erklärte das Statistische Bundesamt. Die Ergebnisveröffentlichung werde auch über das Internetangebot www.landwirtschaftszaehlung2020.de erfolgen. Auf dieser Webseite fänden sich zudem aktuell weiterführende Aspekte zur Landwirtschaftszählung 2020, die zur Information im Vorfeld der Erhebung dienten. AgE