Vermehrt Abwasserpilze durch Eintrag von Gärsäften in Fließgewässern

Laut den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Fischereiverbandes sind in den vergangenen Wochen Meldungen über das Auftreten von Abwasserpilzen in kleinen Fließgewässern eingegangen. Der NABU teilte am vergangen Mittwoch (16.3.) mit, dass die genannten Verbände nun die Landesregierung, die Untere Wasserbehörden und die Landwirtschaft dazu aufgerufen habe, diese unhaltbaren Missstände kurzfristig abzustellen.
Eine Möglichkeit ordnungsrechtlich einzuschreiten, böte unter anderem die aktuelle Novellierung des Landeswassergesetzes. Dabei könnten für Silolagerstätten an Biogasanlagen und anderen landwirtschaftlichen Betrieben Sonderprüfungen eingerichtet werden, die auch die in der Nähe liegenden Gräben und Fließgewässer mit einbezögen. An die Mitbürger appellierten die beiden Verbände, einen Befall mit Abwasserpilzen umgehend der Unteren Wasserbehörde zu melden.
Der Abwasserpilz eine Gemeinschaft aus verschiedenen Bakterien und ein Indikator für stark bis sehr stark verschmutze Gewässer ist. Er bilde sich, wenn über einen längeren Zeitraum organische Abwässer eingetragen würden, die häufig von Sickerwässern und Gärsäften aus Silagehaufen von Biogasanlagen oder landwirtschaftlichen Betrieben stammten. Die Gewässersohle sei dann von einer weißen bis gelblich-rötlichen schleimigen Schicht bedeckt, die jegliches Leben im Gewässer unmöglich mache. (AgE)