Verfüttern von tierischem Fett an Wiederkäuer künftig wieder zulässig

Das Verfüttern von tierischem Fett an Wiederkäuer wird künftig wieder zulässig sein. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (18.5.) mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird die mit der BSE-Krise eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen.

Verbot der Schlachtung hochträchtiger Tiere

Zudem regelt das Gesetz ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen Tieren. Diese dürfen künftig im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Schafe und Ziegen. Begründet wird die Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen mit dem bisherigen Fehlen praktikabler Methoden zur Trächtigkeitsuntersuchung bei diesen Tierarten. Weiter zulässig bleiben Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind.
Quelle: AgE