Verbote von Langstreckentransporten aufgehoben

Im Jahr 2020 hatten mehrere Bundesländer aufgrund von Bedenken zu einer nicht ausreichend tiergerechten Versorgung per Erlass die Abfertigung von Langstreckentransporten von Nutztieren in Drittstaaten verboten.  In den vergangenen Monaten sind solche Verbote nun mehrfach durch Verwaltungsgerichte aufgehoben (z.B. in Brandenburg am 17. Februar 2021) und die zuständigen, örtlichen Behörden verpflichtet worden, die dafür notwendigen Dokumente auszustellen.
Mit der Begründung, dass lange und grenzüberschreitende Tiertransporte eben im EU-Recht geregelt sind und nicht einfach verboten werden können. Es bestehe ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport nachweislich erfüllt sind. 
Unter anderem Brandenburg und Niedersachsen konkretisieren nun mit neuen Erlassen die Abfertigung der Transporte. Baden-Württemberg muss ein Verbot von Langstreckentransporte von Kälbern zurücknehmen.
Quelle: AgE