Umkehr der Beweislast bei tierärztlichen Behandlungsfehlern

Für Tierhalter sind Behandlungsfehler des Tierarztes künftig leichter einklagbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Dienstag vergangener Woche (10.5.) sind die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden. Beide Tätigkeiten bezögen sich auf einen lebenden Organismus, so die Richter. Im verhandelten Fall hatte eine Pferdehalterin wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung mit folgender Nottötung auf Schadensersatz geklagt. (AgE)